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VW-Skandal: Schadensersatz‎ durch Kursverluste geltend machen

VW Volkswagen AG - die Aktie steigt

In der zweiten Septemberhälfte kannten die Medien fast nur ein Thema aus der Wirtschaft, VW hat die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen durch eine Software in den USA manipuliert. Die Manipulation führte dazu, dass die gesundheitsschädlichen Abgase im Testbetrieb wesentlich geringer waren als im Normalbetrieb. Laut VW ist diese Software in bis zu elf Millionen Fahrzeuge installiert, in Deutschland sind davon 2,8 Millionen Kraftfahrzeuge betroffen. Es handelt sich um Modelle der Baujahre 2009 bis 2014. Am 18.09.2015 erfolgte die Veröffentlichung dieser Vorgehensweise mit der Folge, dass der Kurs von VW und Porsche Aktien dramatisch sank. Somit haben viele Investoren einen herben Verlust erlitten, der nicht auf die üblichen Marktschwankungen zurück zu führen ist. Verschiedene Fachanwaltskanzleien haben darüber berichtet, dass laut Wertpapierhandelsgesetz (§ 37 b) ein Emittent von Aktien verpflichtet ist, Insiderinformationen welche ihn betreffen, umgehend zu veröffentlichen. Es handelt sich hier um sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen. Dies wurde scheinbar von VW nicht getan. Ein Anleger der sich entschließt eine Aktie zu kaufen, hätte meines Erachtens bei Vorliegen dieser Informationen die VW-Aktien nicht gekauft und somit keinen Schaden durch die negative Kursentwicklung genommen.

Der VW-Konzern hat aus meiner Sicht durch dieses Verhalten nicht nur Autofahrer, sicher selber, sondern auch alle Aktieninhaber geschädigt. Die verursachten Schäden sind in ihrer Reichweite nur schwer, wenn überhaupt, abzuschätzen.

Die VW-Stammaktie hatte am 17.09.2015 einen Börsenkurs von € 167,40. Innerhalb von nur drei Börsentagen, also am 22.09.2015, fiel der Kurs auf € 111,20, also ein Minus von ca. 33,5 %. (Quelle: onvista.de)

Die VW-Vorzugsaktie hatte am 17.09.2015 einen Börsenkurs von € 167,80. Innerhalb von nur drei Börsentagen, also am 22.09.2015, fiel der Kurs auf € 106,00, also ein Minus von ca. 36,8 %. (Quelle: onvista.de)

Der DAX-Index, welcher die wichtigsten 30 Standardwerte beinhaltet, hat in dieser Woche gerade mal 658,92 Punkte, also ca. 6,1 %, verloren. Hier hatte aber der Kurssturz der VW-Aktie einen hohen Anteil.

Durch den Kursverfall haben die Aktionäre der VW-Aktien, ob klein oder groß, innerhalb von wenigen Tagen also einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals verloren. Bei einem investierten Kapital von € 20.000,-- sind dies ca. € 7.000,--. Hierfür muss man sehr lange arbeiten. VW hätte meines Erachtens darüber informieren müssen, dass der Konzern erheblichen finanziellen Risiken in den USA ausgesetzt ist.

Das Aktien Kursschwankungen haben, ist wohl jedem klar. Diese Kursschwankungen werden durch schlechte Nachrichten der Wirtschaft, Gewinneinbrüche u.v.m. verursacht oder natürlich auch durch gute Nachrichten, dann geht der Kurs nach oben. Viele Anleger haben ihr Kapital in VW investiert, weil Sie Vertrauen in das Unternehmen gehabt haben, schließlich stand VW weltweit als solides Unternehmen für deutsche Wertarbeit.

Der Kursverlust in Folge der Veröffentlichungen rund um die Abgas-Manipulationen hat jedoch andere Gründe. Da kann es nicht sein, dass Sie als Aktionär auf dem Schaden sitzen bleiben. Denn bis der Kursverlust wieder aufgeholt ist oder das Vertrauen in den VW-Konzern wieder hergestellt wird, kann es Jahre dauern, wenn dieses überhaupt eintritt. Der Kursverlauf der VW Vorzugs-Aktie zeigt dies meines Erachtens deutlich.

Meiner Meinung nach, sollte kein Anleger sich mit der Kursentwicklung abfinden. Wenn jemand einen Schaden anrichtet, ist es meines Erachtens nur richtig, wenn er für den Schaden auch aufkommen muss und dies ist moralisch auch notwendig. Jede Privatperson oder auch kleinere Betriebe, werden fast immer zur Kasse gebeten, wenn sie einen Fehler bzw. Schaden angerichtet haben. Dies sollte meiner Meinung nach auch bei den „Großen“ der Fall sein.

Die ersten Klagen von Aktionären wurden nach Presseveröffentlichungen bereits eingereicht. Jeder kann also diesen Weg wählen und es ist sinnvoll sich nicht alleine auf den Weg zu machen, sondern die Erfahrung und Unterstützung von anderen Betroffenen zu nutzen.

Als Spezialist im Finanzbereich und Wirtschaftsmediator stehe ich Anlegern bei und kann Ihnen durch mein Netzwerk Lösungen anbieten. Ich zeige Ihnen welche Schritte Sie vornehmen sollten. Es handelt sich um keine rechtliche Beratung, sondern um eine Unterstützung und Begleitung die für Sie nützlichen Kontakte zu finden und Sie dann auf diesem Weg zu begleiten.

Wenn Sie also VW-Aktien ab dem Jahr 2008 gekauft haben und diese am 17. September 2015 Abends noch in Ihrem Besitz waren, dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Ihnen durch meine Erfahrung und durch die richtigen Verbindungen eine Lösung bieten. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie Kleinanleger oder institutioneller Anleger sind.

Treffen Sie eine Entscheidung, bevor Sie von der Entscheidung getroffen werden!

Anm. der Redaktion: Sollten Sie betroffen sein stellen wir gerne den Kontakt gerne her!