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„Black Friday“ - Online-Sonderangebote kritisch prüfen

„Black Friday“ eröffnet Schnäppchen-Saison

Der morgige Freitag nach dem US-amerikanischen Erntedankfest ist der Startschuss für alle Schnäppchenjäger. Der „Black Friday“ hat für Ladengeschäfte und Online-Händler in den USA schon lange Tradition. Seit einigen Jahren hat er nun auch in Deutschland Einzug gehalten – vor allem im Online-Handel. Anbieter werben mit extremen Rabatten, die immer häufiger über den „Black Friday“ hinausgehen und mehrere Tage andauern. Eine Chance für wahre Weihnachtsschnäppchen?

„Sonderangebote sollten immer kritisch geprüft werden. Nicht immer ist ein ausgewiesenes Sonderangebot auch ein wirkliches Schnäppchen“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Preisnachlässe beruhen oft auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller, die jedoch nur wenige Anbieter einhalten. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf Vergleichsangebote ansehen, um zu prüfen, ob es sich um ein wirkliches Schnäppchen handelt, aber auch, ob sie den angebotenen Artikel wirklich benötigen. „Viele Schnäppchen kann man auch ganz ohne künstlichen Druck oder Lockangebote nach den Weihnachtsfeiertagen machen. Wer also noch etwas warten kann, sollte das auch tun“, empfiehlt Wiesemann.

Außerdem sollte man sich vor Fake-Shops in Acht nehmen. „Ob ein Anbieter seriös ist, prüft man am besten durch die Artikelbeschreibungen sowie Versand- und Lieferbedingungen. Zudem ist es wichtig, sichere Zahlungsmethoden und Passwörter zu wählen und zu schauen, ob Informationen zu Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Widerrufs- bzw. Rückgaberechten vorhanden sind“, rät Wiesemann. Ansonsten gelten die für Online-Einkäufe übliche Rechte: Der Vertrag kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Aber Achtung: Eine bloße Rücksendung der Ware wird nur dann als Widerruf akzeptiert, wenn der Händler dies in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt. Dem Gesetz nach muss der Verbraucher den Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären. Händler können die Gewährleistung aufgrund der Rabattaktionen auch nicht einschränken, sie können aber einen Umtausch nach Ablauf der Widerrufsfrist ausschließen, wenn die gelieferte Ware mangelfrei ist.