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Angehende Feuerwehrleute in NRW erhalten mehr Geld

Thomas Stotko:

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat heute per Erlass den Anwärtersonderzuschlag für die Berufsfeuerwehren freigegeben. Dazu erklärt Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Jetzt kann es losgehen. Die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Berufsfeuerwehren erhalten rückwirkend zum 1. April 2017 einen monatlichen Zuschlag von rund 1050 Euro zum Grundgehalt. Das ist ein Plus von 90 Prozent. Die letzte formelle Hürde ist genommen, die Kommunen können das Geld nun auszahlen. Wir stellen damit einmal mehr unter Beweis: Die SPD ist ein verlässlicher Partner für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Wir sorgen dafür, dass auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ein ordentliches Einkommen haben.“

Hintergrund:

Der Landtag hatte Anfang April ein Gesetz verabschiedet, wonach die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) rückwirkend ab dem 1. April 2017 jeden Monat einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags erhalten, wenn ein erheblicher Bewerbermangel vorliegt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden dazu angehört und haben heute bestätigt, dass ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich vorliegt.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat umgehend die Kommunen per Erlass darüber informiert – damit steht der Bewerbermangel fest und die Anwärtersonderzuschläge können ausgezahlt werden. Den Sonderzuschlag erhalten alle Berufsfeuerwehrleute, die sich in der Ausbildung befinden und vorher eine für den Feuerwehrberuf geeignete abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung absolviert haben.