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Datenschützer gegen Ausweitung der DNA-Analyse

Nicht mit Fingerabdruck vergleichbar

Die Pläne der Innenminister, die DNA-Analysen auszuweiten, stoßen beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf Widerstand. "Es stimmt einfach nicht, dass der genetische mit dem herkömmlichen Fingerabdruck vergleichbar ist", sagte Schaar der "Berliner Zeitung". So könnten schon aus den nicht codierenden Teilen der DNA Rückschlüsse auf das ungefähre Alter, manche Krankheitsbilder und die Zugehörigkeit zu bestimmten Ethnien gezogen werden, warnte er. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass ein Richter die DNA-Analyse anordne.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, den Katalog der Straftaten zu erweitern, bei denen ein genetischer Fingerabdruck möglich ist. "Über eine Lockerung kann allenfalls in Bezug auf die Untersuchung anonymen Spurenmaterials nachgedacht werden", sagte er.

Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) sprach sich für eine behutsame Ausweitung der DNA-Analysen und forderte, diese auch bei mittlerer Kriminalität einzusetzen. "Bei der Aufklärung von Einbrüchen beispielsweise halte ich eine DNA-Analyse für Erfolg versprechend", sagte Körting. Bestrebungen von einigen Kollegen, den gesetzlich verankerten Richtervorbehalt zu streichen, lehnte er jedoch ab. "Solange die Unklarheit besteht, welche Informationen dem DNA-Material zu entnehmen sind, darf an dem Richtervorbehalt nicht gerüttelt werden", betonte der SPD-Politiker.