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Gericht untersagt Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz

Tierschutz

Das Staatsziel Tierschutz (Artikel 20 a / Schutz der Tiere) zeigt Wirkung. Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gibt jetzt ein Urteil bekannt, in dem ein Tierversuch u.a. mit Hinweis auf das seit 2002 existierende Staatsziel untersagt wird. (Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, AZ 11 ZU 3040 / 03) Die Begründung: Die Versuche seien ethisch nicht vertretbar und es bestehe keine Notwendigkeit. Vorgenommen werden sollten Versuche an Ratten, um die Gewichtszunahme bei Menschen als Nebenwirkung bei Einnahme des Antipsychotikums Clozapin zu untersuchen. Der Deutsche Tierschutzbund wertet dieses Urteil als Durchbruch.

"Das Staatsziel Tierschutz ist kein zahnloser Papiertiger. Mit dem nun ergangenen, unanfechtbaren Urteil wurden nicht nur tausende Tiere gerettet. Es ist zugleich ein Meilenstein und Präzedenzfall für die Zukunft. Wir haben schon lange gefordert, dass auch eine inhaltliche Prüfung und eben nicht nur eine formale Prüfung von Anträgen auf Tierversuchen nötig ist. Das wird jetzt so sein und das ist der Durchbruch", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den jetzt veröffentlichten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Das Gericht hatte am 16. Juni 2004 endgültig über eine Berufungsklage einer Universität entschieden. In dem unanfechtbaren Gerichtsbeschluss, der in der Öffentlichkeit bislang unbekannt ist, wurde dem Kläger untersagt, geplante Tierversuche an Ratten weiter durchzuführen. In der Begründung wird u.a. ausdrücklich dem Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen. Genehmigungsbehörden und beratende Kommissionen hätten Tierversuchsanträge nicht nur einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, sondern auch einer inhaltlichen Prüfung auf die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit der Versuche, heißt es in der Begründung.

Dem Urteil vorausgegangen war ein Beschluss der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen, das das Tierexperiment bei Antragstellung im Oktober 2001 ablehnte. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Der Rechtsstreit mit Widerspruch und Klage zog sich bis zum jetzt ergangenen unanfechtbaren Beschluss. In den Versuchen sollte ein seit zehn Jahren auf dem Markt befindliches Medikament, ein Antidepressivum, untersucht werden, bei dem bei Menschen als Nebenwirkung Gewichtszunahmen auftreten. Laut Antragsteller seien die "Belastungen für die Tiere als geringfügig einzustufen". Dem widersprach die Genehmigungsbehörde. Diese beurteilte die Versuche vor allem auch aufgrund der notwendigen anschließenden Tötung als erhebliche Belastung für die Tiere.

In den Versuchen sollte gentechnisch veränderten Ratten das Antidepressivum verabreicht werden, um dann die Gehirne der getöteten Tiere auf Veränderungen zu untersucht. "Ein solcher Versuch ist ethisch und rechtlich nicht haltbar. Die Tiere erleiden unendliche Schmerzen. Wir freuen uns, dass das Gericht ausdrücklich die inhaltliche Bewertung nach Artikel 20 a Grundgesetz, dem neuen Staatsziel Tierschutz, betont. Die Genehmigungsbehörden und der Tierschutz insgesamt sind gestärkt", zeigt sich Apel erfreut.