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Konvention für Rechte indigener Völker immer noch nicht in Kraft

Bereits vor 15 Jahren verabschiedet

Deutschland soll endlich die Konvention für die Rechte der indigenen Völker zu unterzeichnen. Das fordert eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen. Wenn die Bundesländer am Dienstag dem Vertragswerk nicht zustimmten, werde es zu den Akten gelegt. Die sogenannte Konvention ILO 169 wurde vor 15 Jahren verabschiedet, jedoch erst von 17 Staaten ratifiziert. Sie ist nach Einschätzung des Klima-Bündnisses der europäischen Städte das bislang einzige und wichtigste internationale Dokument, das Ureinwohner-Völkern weltweit gesetzlichen Schutz und Anspruch auf eine Vielzahl Grundrechten garantiert.

Die Organisationen, darunter Brot für die Welt, die Gesellschaft für bedrohte Völker und amnesty international, beklagen, dass Deutschland eine Entscheidung seit Jahren hinaus schiebe. Und dies, obwohl auf parlamentarischer Ebene immer wieder die Ratifizierung gefordert worden sei.

Auch das Europaparlament und EU-Entwicklungskommissar Poul Nielson hätten den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nahegelegt, dem Beispiel von Norwegen, Dänemark und den Niederlanden zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Nach Informationen der Organisationen steht das Bundeswirtschaftsministerium dem Abkommen weiterhin ablehnend gegenüber, während Außen- und Entwicklungshilfeministerium dafür sind. Ein Argument des Wirtschaftsministeriums sei die Befürchtung, in Deutschland lebenden Minderheiten könnten sich als Rechtssubjekt im Sinne der ILO-Konvention 169 verstehen. Die Organisationen, die sich im Koordinationskreis ILO 169 zusammengeschlossen haben, halten dies jedoch für ein Scheinargument. Durch das Grundgesetz und Zusatzabkommen hätten Minderheiten in Deutschland bereits jetzt weit größere Rechte, als die ILO-Konvention bieten könne.

Wesentlich bedeutsamer für die ablehnende Haltung des Ministeriums sei dagegen wahrscheinlich die möglichen Auswirkungen einer Ratifizierung auf den Außenhandel. Mit ihrer Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik beeinflusse auch die Bundesrepublik die Lebensbedingungen indigener Völker. Beteiligungen deutscher Firmen und Banken am Staudammbau oder an Öl-Pipeline-Projekten seien dafür ebenso Beispiele wie die Einfuhr von Erdöl und Erdgas, das teilweise in den angestammten Gebieten solcher Völker gegen deren Willen und historischen Verträgen zum Trotz gewonnen werde und Flüsse und Seen verpeste.