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Biometrie Nachrichten

Anti-Auszeichnung vergeben - BigBrotherAwards Österreich für Biometrie und Medienbeeinflussung

Die österreichischen BigBrotherAwards 2004 gehen an Hutchison Austria, die Linzer Discothek "WON", die Innen- und Justizminister von vier EU-Mitgliedsstaaten, Österreichs Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, die Wiener Amtsärzte und die Linz Strom GmbH. Die unter dem Motto "Teer und Federn" Ausgezeichneten haben sich nach Ansicht der Jury besonders schwerer Angriffe auf die Privatsphäre der Bürger schuldig gemacht. Neben der "besonderen Tücke" oder "Alltäglichkeit des Falls" sind auch die bereits eingetretenen negativen Folgen für die Gesellschaft ein Kriterium für die Vergabe. In anderen Fällen wiederum war das soziale Schadenspotenzial einer technischen Anwendung oder Gesetzgebung der Anlass verantwortlich für eine Nominierung.

Der Mobilfunkanbieter Hutchison Austria erhielt für die Verbesserung des von T-Online so genannten "friendfinder"-Dienstes einen Award. Der "3FriendFinder" ist ein neues Feature. Damit ist es möglich, einen anderen "3"-Kunden auf Knopfdruck zu lokalisieren. Im Unterschied zum älteren System, das nur ungefähr funktionierte, wird dank GPS der Standort des georteten Handys auf einer Karte am Display auf wenige Meter genau dargestellt.

In der Kategorie "Business und Finanzen" wurde der neue Grazer Vergnügungstempel "World of Nightlife" (Disco Won) für die Einführung von Überwachungstechnologien in den Freizeit-Alltag nominiert. Ein knappes Dutzend unscheinbar angebrachter Webcams überträgt live ins Netz. Zusätzlich verwenden die Veranstalter noch eine Biometrie-Applikation für die Abnahme von Fingerabdrücken. Wegen langer Warteschlangen wurde das System vorübergehend stillgelegt.

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsländer Schweden, Frankreich, Irland und England wurden in der Kategorie Politik nominiert. Sie fordern in ihrem Richtlinien-Vorschlag zu "Data Retention", alle Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail, Internet, P2P, ICQ, etc.) präventiv drei Jahre oder sogar länger zu speichern. Dies steht in krassem Widerspruch zur EU-Richtlinie und nationalen Datenschutzgesetzen. Diese werden de facto aufgehoben, sollte diese Richtlinie in Kraft treten.

Aufgrund von Verletzungen in der ärztlichen Schweigepflicht erhielten auch die Wiener Amtsärzte stellvertretend für alle anderen Amtsärzte in der Kategorie Behörden und Verwaltung eine Auszeichnung. Grund dafür war das Brechen der ärztlichen Schweigepflicht und die Weitergabe persönlicher Daten von Patienten.

Die Kategorie Lifetime Achievement wurde dieses Jahr in "Lebenslanges-Ärgernis-Elisabeth-Gehrer-Preis für die nachhaltigste Annäherung an die Romanvorlage 1984" umbenannt. Die Motivation lieferte der Vorschlag, die Betragensnote 60 Jahre lang zuspeichern.

Die Linz Strom GmbH erhielt aufgrund des medialen Vorgehens in der Causa Powerline-Technologie den People's Choice Award. Laut Organisatoren hat das Unternehmen versucht, die Medienberichterstattung über Funkstörungen, die im Zusammenhang mit dieser Technologie entstanden sein sollen, massiv zu beeinflussen.

Am 27-10-2004

Datenschutz-Bericht

Staatliche Stellen greifen zunehmend auf private Daten zu, die zu ganz anderen Zwecken angelegt worden sind. Davor warnte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar anlässlich des 20. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2003/2004. Im Jahr 2004 haben Behörden in fast drei Millionen Fällen Kundendaten wie Name, Telefonnummer und Adresse bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgefragt. 2001 seien es noch 1,5 Millionen Fälle gewesen. Schaar forderte im Bundestag, Befugnisse, die den Sicherheitsbehörden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeräumt worden seien, sollten überprüft werden. Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht würden oder die sich nicht bewährten, müssten zurückgenommen werden. Die "ausufernde Abfrage" von privaten Daten müsse gesetzlich begrenzt werden.

Besonders kritisch ist für Schaar die geplante Speicherung von Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für 12 bis 36 Monate. Damit könnten Email-Adressen, Länge, Datum, Absender und Empfänger von SMS oder Telefongesprächen gespeichert werden - allerdings nicht deren Inhalte. Eine Alternative zu dieser flächendeckenden Überwachung sei die Strafverfolgungspraxis in den USA: In bestimmten Fällen können Strafverfolger dort Daten kurzfristig speichern lassen. Sie erhalten sie aber erst übermittelt, wenn innerhalb von 90 Tagen eine richterliche Genehmigung vorliegt.

Auch die kürzlich eingeführte staatliche Kontenabfrage lasse viele Fragen offen, kritisierte Schaar: Zwar habe das Bundesministerium für Finanzen eingeräumt, die Betroffenen zu informieren, aber weiterhin sei nicht klar gestellt, welche Behörden zu welchen Zwecken die Kontodaten abrufen dürften.

Für die Einführung von "biometrischer Merkmale" kann sich Scharr nur ein zeitlich begrenztes Gesetz vorstellen. Fingerabdruck, Iriserkennung und bestimmte andere Gesichtserkennungen sollten nur weiter angewandt werden, wenn sie sich bewährten. Biometrie halte aber häufig nicht, was man sich von ihr verspreche. Eine Identifizierung über Erbinformationen ginge weit über das geltende Datenschutzrecht hinaus, sagte Schaar. Denn mit solchen DNS-Analysen seien auch die Abstammung, persönliche Eigenschaften und Veranlagungen zu Krankheiten einer Person festzustellen.

Auch im medizinischen Bereich sollten bei allen Formen der Datenspeicherung - wie Gesundheitskarte und JobCard - das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten im Vordergrund stehen.

Generell gelte, dass die Persönlichkeitsrechte bereits bei der Entwicklung von Programmen und Verfahren beachtet werden müssten. "Offenbar hat aber diese Erkenntnis noch nicht alle Beteiligten erreicht." So stellte Schaar fest, dass selbst bei einem Großprojekt wie der Umstellung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II elementare Datenschutzanforderungen bei der Systemgestaltung nicht beachtet wurden.

Am 19-04-2005

Big Brother

Die US-Regierung will bei der Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2006 auf biometriegestützte Pässe verzichten. Dies meldete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar am Donnerstag. Er begrüße die Entscheidung hieß es, denn mit der Verschiebung der Verpflichtung um ein weiteres Jahr gingen die USA auf die "erheblichen" Probleme bei der Einführung dieser Technik ein. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte kürzlich die Pläne des Bundesinnenministers Otto Schily zur Einführung biometrischer Ausweisdokumente massiv kritisiert. Es hatte geheißen, es sei "bedauerlich", dass die Einführung dieser Pässe beschlossen worden sei, ohne die Chancen und Risiken der Technik ausreichend zu diskutieren.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz forderte erneut von der Bundesregierung die Zeit zu nutzen, um einen möglichst guten Datenschutz und eine hohe Datensicherheit zu erreichen. Die Möglichkeit hierzu sei laut EU-Passverordnung bis zum Ende der Frist am 31. August 2006 gegeben. Zudem solle auf europäischer Ebene nochmals darüber nachgedacht werden, ob tatsächlich der Fingerabdruck als weiteres biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll. Das Europäische Parlament habe sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Schaar schireb: "Die ursprüngliche Forderung der US-Regierung und der Hinweis darauf, ab Herbst 2005 die Staaten von der visafreien Einreise in die USA auszuschließen, die keine Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgeben, war ein wesentlicher Grund für die Bundesregierung, einen Pass mit einem Funkchip zum 1. November 2005 einzuführen. Mit der jetzigen Entscheidung der US-Regierung ist dieser wesentliche Grund entfallen."

Am 16-06-2005

Ab 1. November

Als erster EU-Mitgliedstaat gibt Deutschland ab dem 1. November den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen aus. Durch die Nutzung der Biometrie sei ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht, erklärte das Bundesinnenministerium. In den Pässen werden körperliche Merkmale zur Erkennung von Personen genutzt werden. Die neuen elektronischen Reisepässe, kurz e-Pässe genannt, werden in ihrem vorderen Deckel einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus in neuen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Neben der Fälschungssicherheit und erleichterter Identitätsüberprüfung ermögliche der e-Pass nach Meinung der Bundesregierung schnellere Kontrollen und führe damit zu Erleichterungen im Reiseverkehr. Darüber hinaus sollen sich die Fahndungsmöglichkeiten der Polizeibehörden verbessern. Mit dem neuen Reisepass setze Deutschland eine internationale Vereinbarung um, die zum Ziel hat, die Sicherheit des internationalen Reiseverkehrs zu erhöhen. Alle Staaten der Europäischen Union und viele weitere Staaten wie Japan, USA, Australien, Russland und die Schweiz bereiten derzeit ebenfalls die Ausgabe entsprechender Pässe vor. Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der Europäischen Union ist eine im Januar in Kraft getretene einschlägige EU-Verordnung.

Die Beachtung des Datenschutzes sei bei der Konzeption des neuen Reisepasses eine wichtige Vorgabe gewesen, betont die Bundesregierung. Die biometrischen Daten seien durch digitale Signaturen gegen Manipulationen gesichert. Der Chip könne durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden und die Daten würden zwischen Chip und Lesegerät verschlüsselt. Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei werde es nicht geben.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Der neue Pass kostet aufgrund der erhöhten Herstellungskosten 59 Euro (bisher 26 Euro) und ist auch zehn Jahre gültig. Für Jugendliche werden die Reisepässe aufgrund der noch zu erwartenden Veränderungen bei den körperlichen Merkmalen nur 5 Jahre gelten und nur 37,50 Euro kosten. Eine weitere Änderung betrifft das Passfoto. Bisher wurde das Gesicht im Halbprofil aufgenommen. Zukünftig wird eine Frontalaufnahme gemacht.

Am 28-10-2005

Integration & Terrorismus

Die Innenminister von Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich sind am 22. und 23. März 2006 in Heiligendamm (Deutschland) zusammengekommen. Sie diskutierten "im kleinen Kreis" Vorschläge zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Innenpolitik. Die anderen EU-Staaten sollen "in vollem Umfang über die Vorschläge der G6-Staaten" unterrichtet werden und "können sich an deren Umsetzung beteiligen". Die Minister beschlossen Maßnahmen "zur Förderung der Integration und zur Bekämpfung der illegalen Migration sowie zur Bekämpfung des Terrorismus".

Die Minister betonten "die herausragende Bedeutung erfolgreicher Integration für die Stabilität einer Gesellschaft". Hierfür vereinbarten sie einen intensiven Austausch über ihre Integrationsprogramme und Integrationsvoraussetzungen, insbesondere auch die Art und Form von eventuellen Testverfahren. Eine Expertengruppe soll die Möglichkeit eines Integrationsvertrags mit Zuwanderern oder vergleichbare Instrumentarien prüfen.

Es gelte auch, wirksame Strategien zur Bekämpfung illegaler Einwanderung zu entwickeln. Die Minister streben an, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration zu intensivieren und "die nationalen Zentren zu verknüpfen". Grenzpolizei, Polizei und Ausländerbehörden der betroffenen Länder sollen enger zusammenarbeiten, um den Informationsaustausch auf den erforderlichen Ebenen sicherzustellen. Bei der Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Menschenhandels oder damit verbundener Kriminalität sollen "Gemeinsame Ermittlungsteams" mit Unterstützung von EUROPOL eingesetzt werden.Weiterhin wollen die Innenminister eine "gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer" erarbeiten. Das "Visa-Informationssystem (VIS) einschließlich Einladerdatei im VIS" sollen zügig eingerichtet werden und außerdem soll ein polizeilicher Zugriff "auf EURODACm sowie einen uneingeschränkten Zugriff der für innere Sicherheit zuständigen Behörden auf das VIS" eingeräumt werden.

Die Minister "begrüßen, dass der Einsatz von Biometrie in Auslandsvertretungen und an ausgewählten Grenzübergangsstellen im Vorgriff auf das VIS durch die französische Initiative BIODEV II ausgeweitet wird".In Bezug auf die "Rückführung von illegal aufhältigen Personen" beschlossen die Innenminister, sich "gegenüber besonders relevanten Herkunfts- und Transitländern vor allem im Mittelmeerraum und in Osteuropa abzustimmen, gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Drittstaaten zu ergreifen und die Kommission bei der Verhandlung und dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen aktiv zu unterstützen, wie dies in dem gemeinsamen Schreiben an Vizepräsident Frattini hervorgehoben wurde". Gemeinsam mit den Außenministern soll eine "beschleunigte Ausstellung von Heimreisedokumenten" durch die betreffenden Länder erreicht werden.

Am 23-03-2006

Reisepass mit biometrischen Merkmalen

Presseberichten zufolge zieht der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily, der einst für die Grünen in den Bundestag gezogen war und später zur SPD wechselte, in den Aufsichtsrat eines Biometrieunternehmens ein. Prinz Wolfgang von Bayern, Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens, teilte mit, dass das Aufsichtsgremium der Biometric Systems AG dafür auf der jüngsten Hauptversammlung erweitert worden sei. Das Unternehmen entwickelt den Angaben zufolge auf der Iris-Erkennung basierende Software, wie sie unter anderem bei der biometrischen Grenzkontrolle am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen verwendet wird. Während der Amtszeit Schilys wurde in Deutschland der Reisepass mit biometrischen Merkmalen eingeführt.

Im Oktober 2005 hatte das Bundesinnenministerium unter Minister Schily mitgeteilt, dass Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat ab dem 1. November 2005 den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen herausgeben würde. Durch die Nutzung der Biometrie sei ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht, erklärte das Bundesinnenministerium im Oktober 2005.

In den Pässen werden körperliche Merkmale zur Erkennung von Personen genutzt werden. Die neuen elektronischen Reisepässe, kurz e-Pässe genannt, werden in ihrem vorderen Deckel einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus in neuen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert. Schily war von 27. Oktober 1998 bis November 2005 Bundesminister des Innern.

Am Ende der rot-grünen Bundesregierung erhielt eine ganze Reihe von Spitzenpolitikern gut dotierte Posten in der Wirtschaft. Immer wieder wurden in der Öffentlichkeit auch Bezüge zu vorherigen Amtshandlungen thematisiert.

Im Januar sorgte beispielsweise der Einstieg Caio Koch-Wesers bei der Deutschen Bank für eine Debatte um Interessenskonflikte beim Wechsel von Politikern in die Wirtschaft. Der frühere Staatssekretär im Finanzministerium wechselte ins Management des größten deutschen Geldhauses. Bis 2005 arbeitete Koch-Weser als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Minister Hans Eichel. Dort war er für internationale Finanzpolitik, europäische Wirtschafts- und Finanzbeziehungen sowie den Bereich Geld und Kredit zuständig. Außerdem soll er im Ministerium an Entscheidungen beteiligt gewesen sein, die die Deutsche Bank unmittelbar betrafen.

Koch-Wesers Abteilung im Finanzministerium war laut Handelsblatt unter anderem für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und damit für die Bankenkontrolle zuständig. Das Ministerium habe beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Entscheidung gespielt, ob das 2003 von der Deutschen Bank neu eingeführte Führungsmodell mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Das Geldhaus hatte kurz vor dem Amtsantritt von Vorstandssprecher Josef Ackermann nach angelsächsischem Vorbild ein so genanntes Group Executive Comitee eingeführt, das die Verantwortung für das operative Geschäft vom Vorstand übernahm.

"Für mich hat das natürlich einen Beigeschmack", hatte Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gesagt. Koch-Weser komme aus dem Herzen des Finanzministeriums, das auch Entscheidungen der Deutschen Bank stark beeinflusst habe. Es stelle sich generell die Frage, "ob Politiker in einen Bereich wechseln dürften, für den sie vorher die Verantwortung getragen haben".

Am 11-08-2006

Biometriedatenbank EURODAC

Die EU-Kommission hat am Dienstag den dritten Jahresbericht über die Anwendung der Biometriedatenbank EURODAC veröffentlicht. Er enthält laut nach Angaben der Kommission "wesentliche Informationen über Gepflogenheiten der Asylbeantragung und Muster der illegalen Einreise in die EU". In ihrer Pressemitteilung hebt die Kommission vor allem auf 16 Prozent der 2005 eingereichten Asylanträge - also auf ein Sechstel der Anträge - ab: Hierbei habe es sich um "Mehrfachanträge" gehandelt, bei denen die betreffenden Personen in demselben Land oder in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt hätten. Die weitaus meisten Asylbewerber stellen demnach lediglich einmal einen Asylantrag in der EU. Weitaus mehr Menschen scheitern bei der beabsichtigten Einreise in die EU bereits an den Grenzkontrollen und Grenzzäunen. Die Kommission hat am Dienstag weiterhin die Aufstockung der EU-Agentur FRONTEX für 2006 um 3,4 Millionen Euro "für gemeinsame Seeeinsätze" beschlossen. Es geht hierbei um "Soforthilfemaßnahmen" für Spanien, Italien und Malta bei der Aufnahme illegaler Einwanderer einerseits und um eine "Seeüberwachung" andererseits, "um die illegale Einwanderung aus Mauretanien zu verhindern".

Die unionsweite Datenbank EURODAC ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU. Sie dient den Angaben zufolge dem Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und "illegalen Einwanderern", damit leichter ermittelt werden könne, welcher Mitgliedstaat einen Asylantrag prüfen sollte.Wie Vizepräsident Franco Frattini, in der Kommission für das Ressort "Justiz, Freiheit und Sicherheit" zuständig, herausstellte, wäre es ohne diese gemeinschaftsweite Informationstechnologie schwierig, wenn nicht gar unmöglich, die Ausländer zu bestimmen, die in einem anderen Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt hatten. EURODAC sei eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung eines "effizienten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems".

Im Jahr 2005 wurden nach Kommissions-Angaben durch EURODAC 187.223 Sätze von Fingerabdrücken von Asylbewerbern, 25.162 Sätze von Fingerabdrücken von Personen, die illegal Grenzen überschritten haben, und 46.299 Sätze von Fingerabdrücken von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet.

Den Zahlenangaben sei zu entnehmen, dass 2005 die Zahl der Asylanträge zurückgegangen sei, während die Zahl der registrierten "illegalen Einwanderer" stark zugenommen hätten.

Am 19-09-2006

Terror-Hysterie

Zahlreiche Bürgerrechtler und Bürgerrechtsorganisationen haben die Nase voll vom täglichen Gerede über Terror, den ständig neuen Ankündigungen über die Einschränkung von Freiheitsrechten. Sie rufen auf zu einer Demonstration am 22. September "gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat". Ihr Motto: "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn". Ihre Kritik: "Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind" - der "große Bruder" Staat und die "kleinen Brüder" aus der Wirtschaft wüssten es immer genauer. Es werde registriert, überwacht und kontrolliert.

Mit der Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen von Computern stünden weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse "auf der unersättlichen politischen Agenda", heißt es in dem Demonstrationsaufruf. Dabei bewirke die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, koste Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger. "Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen wie etwa Arbeitslosigkeit und Armut."

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühle, könne sich außerdem auch nicht mehr "unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen". Es entstehe allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die "nichts zu verbergen" haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft aber wolle man nicht, heißt es in dem von rund 55 Verbänden und Parteien unterstützen Aufruf.

Die Bürgerrechtler wenden sich gegen die geplante "Totalprotokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung)", die geheime Durchsuchung von Computern, Videoüberwachungen des öffentlichen Raums, automatische Gesichtskontrollen, Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen, die Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten sowie einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen. Bestehende Überwachungsgesetze sollten auf den Prüfstand gestellt werden. "Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen."

Am 21-09-2007