ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

Heimliche Überwachung

Strafverfolgungsbehörden wollen Online-Durchsuchung


13. Februar 2007

Bild: PhotoCase.com[ngo/ddp] Die Strafverfolgungsbehörden wollen ungeachtet von Bedenken seitens der Politik auf die Online-Durchsuchung privater Computer zurückgreifen. Allerdings stieß eine entsprechende Forderung von Polizei und Bundeskriminalamt am Dienstag erneut auf scharfen Widerspruch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Zypries machte auf dem 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin Probleme beim Datenschutz und einen möglichen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze geltend. "Das Eindringen in Festplatten hat eine andere Qualität, weil die Überwachung heimlich geschieht", betonte sie. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, wies diese Kritik zurück.

"99,9 Prozent der Menschen in Deutschland haben damit überhaupt nichts zu tun", versuchte Ziercke die Bevölkerung zu beruhigen. Schließlich gehe es nicht um eine verdachtsunabhängige Recherche im Internet oder gar eine Schleppnetzfahndung, sondern immer nur um begründete Einzelfälle.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, sprach davon, dass der "Einzelzugriff" ähnlich wie bei der Telefonüberwachung ebenfalls einer richterlichen Anordnung unterliegen könnte.

Zypries entgegnete, der Staat werde in jedem Fall "virtuell in eine Wohnung eindringen". Zudem stelle sich beim kompletten Kopieren der Festplattendaten die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ferner dürfte es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handeln. Nicht vergessen werden sollte, dass mit polizeilichen Trojanern Grundfragen der IT-Sicherheit berührt werden.

"Wer die Verfassung ändern und das staatliche Hacken erlauben will, der trägt die Darlegungslast", meint die Justizministerin. "Der muss sehr überzeugend nachweisen, dass dieser tiefe Eingriff in die bürgerliche Freiheit zu enormen Vorteilen bei der Bekämpfung schwerster Verbrechen führt. Ich bin sehr skeptisch ob dies gelingen kann. Natürlich sind heimliche Maßnahmen für die Ermittler bequemer und einfacher. Aber dass ist nicht der Maßstab für Grundrechtseingriffe", so Zypries.

BKA-Chef Ziercke sagte dagegen, der Staat werde auch bei einer Online-Durchsuchung "nicht zum kriminellen Hacker". Das Internet dürfe "kein geschützter Raum für Kriminelle" sein. Daher könne die Polizei auf Online-Durchsuchungen von Computern und Internet-Überwachung "nicht verzichten". Schließlich gebe es im weltweiten Netz Hassaufrufe ebenso wie Anleitungen zum Bau von einfachen Sprengsätzen.

Einig waren sich beide darin, im Kampf gegen den Terrorismus stärker auf europäischer und internationaler Ebene zusammenzuarbeiten. Hier mahnte Zypries einen "besseren" Austausch der Informationen der Sicherheitsdienste an. "Da hapert es noch", sagte sie.

Europol-Direktor Max-Peter Ratzel fordert zugleich mehr Kompetenzen für die Europäische Polizeibehörde im Kampf gegen Schwerkriminalität.

Die Links-Fraktionsvize Petra Pau warnte vor einem drohenden "Big Brother"-Staat. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke, kritisierte, dass BKA-Präsident Ziercke "trotz des eindeutigen Urteils des Bundesgerichtshofes" an seiner Forderung festhalte, Spionagesoftware einsetzen zu dürfen. Und der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft sähe bei einer richterlichen Anordnung "anscheinend alle grundrechtlichen Einwände ausgeräumt".

Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil nicht nur bemängelt, dass eine Rechtsgrundlage dafür fehle. "Er hatte auch deutlich auf den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verwiesen, die durch solche Durchsuchungen gefährdet sei", so Jelpke.

Das zeige sich bei der Telefonüberwachung, "wo ein regelrechter Wildwuchs herrscht und die Richter die Überwachungen oft unter Zeitdruck und ohne angemessene Prüfung anordnen". Dazu kämen die Fälle, in denen eine richterliche Anordnung erst nachträglich eingeholt werde. "Allein 2005 wurden fast 50.000 Anschlüsse überwacht, die Zahl der Betroffenen dürfte weit darüber liegen." Auch bei den "Online-Durchsuchungen" sei solch ein Wildwuchs zu befürchten, meint die Abgeordnete. "Schon allein deshalb ist dieser tiefe Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger abzulehnen."

Foto: PhotoCase.com

[Druckversion]                [Leserbriefe lesen]

 

Lesen Sie auch

Münchner Sicherheitskonferenz
"In Diktaturen würde so etwas nicht passieren"

Nach BGH-Verbot
Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen

Schäuble will rechtliche Grundlage
BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen

Mautsystem
ADAC kritisiert "Massenüberwachung" von Autofahrern

"Träumerei"
Sicherheitsexperte hält Erwartungen an Videoüberwachung für völlig überzogen

Videoüberwachung & Terror-Datei
Sonderkonferenz der Innenminister zur Sicherheitslage

Bundesnetzagentur
42.508 Überwachungen von Telefon- und Internetanschlüssen

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen
16:38Sri Lanka: Präsident löst Parlament auf
16:10Marketingexperte empfiehlt Abschaffung der Marke Opel
15:58Forscher: Kohlmeisen haben Charakter