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"Einbrecher"

Präsident des Bundeskriminalamtes ärgert sich über Wortwahl "staatliche Hacker"


16. Februar 2007

[ngo/ddp] Der Streit zwischen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, um Online-Durchsuchungen privater Computer verschärft sich. Zypries wies am Freitag die Kritik Zierckes zurück, der sich über ihre Äußerung zu "staatlichen Hackern" verärgert gezeigt hatte. Die Ministerin habe diesen Ausdruck ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt, sagte ein Ministeriumssprecher. "Die Kritik von Herrn Ziercke an der Äußerung von Frau Zypries geht deshalb an der Sache vorbei." Ziercke hatte Zypries' Äußerungen zu "staatlichen Hackern" in scharfer Form kritisiert.

"Dann müsste man auch Polizisten, die mit richterlichem Beschluss eine Wohnung durchsuchen, als Einbrecher bezeichnen", sagte Ziercke der Zeitung "Die Welt". Polizisten würden nicht zu kriminellen Hackern, wenn sie online durchsuchten.

Zypries hatte zur Eröffnung des 10. Polizeikongresses am Dienstag in Berlin mit Blick auf die umstrittenen Online-Durchsuchungen von einer "Form des 'staatlichen Hackings'" gesprochen, dessen Legalisierung sie ablehne.

Der Linksabgeordnete Jan Korte meint, dass Zypries mit ihrer Einschätzung richtig liege, "dass Online-Durchsuchungen nicht mehr und nicht weniger als staatliches Hacking sind". Und dass dieses Instrument mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren sei, habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil eindeutig klar gestellt.

Man könne es sogar deutlicher formulieren, so Korte: "Innenminister Schäuble und das BKA nehmen mit ihrer fahrlässigen Hacker-Praxis Rechtsbrüche billigend in Kauf." Schließlich sei es nicht nur in diesem Bereich "Usus geworden, dass staatliche Sicherheitsorgane Verfassung und geltendes Recht dem so genannten Kampf gegen den Terror unterordnen." Die Gerichte müssten immer öfter einschreiten und "das Duo Ziercke/Schäuble in die Schranken weisen".

Der Präsident des BKA solle sich also in Zurückhaltung üben und sich vor Augen führen, welche Grenzen das Recht und die Bürgerrechte dem zügellosen Kampf gegen den Terror aus guten Gründen setzten.

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