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Glos erwägt eine Arbeitspflicht für alle Empfänger von Hilfsleistungen

"Hilfe zur Selbsthilfe"

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) beabsichtigt offenbar, 1,4 Millionen Empfänger von Hilfsleistungen zu Arbeiten zu verpflichten. Das Konzept von Glos sieht vor, dass alle Empfänger von Hilfsleistungen einer einer regulären Arbeit nachgehen müssen, sonst erhielte er keine staatliche Unterstützung mehr. Hartz IV werde damit nicht mehr als bedingungsloses Grundeinkommen wahrgenommen, so Michael Glos, sondern als "Hilfe zur Selbsthilfe".

Diejenigen, die dadurch zu wenig zum Leben verdienten, erhielten einen staatlichen Zuschuss, wodurch angeblich die öffentlichen Haushalte bis zu 25 Milliarden Euro jährlich entlastet würden. Damit sollten niedrig bezahlte Jobs wieder attraktiver gemacht werden. Am Montag soll das Konzept bei einem Treffen der Arbeitsmarktexperten in der großen Koalition besprochen werden. Bundesarbeitsminister Müntefering (SPD) propagiert ein Fördermodell für Geringverdiener, welches mit den Ökonomen Peter Bofinger und Ulrich Walwei entwickelt wurde. Dieses Konzept beeinhalte, dass der Staat für die Sozialversicherungsbeiträge voll beziehungsweise teilweise aufkomme.

Das Konzept basiert offenbar auf einem Gutachten des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA). Das IZA urteilte, im Gegensatz zu heute hätten alle Betroffenen dann mehr Anreiz, eine Vollzeitstelle zu suchen. Für viele Geringqualifizierte lohne es sich bei dem heutigen Niveau der sozialen Grundsicherung zudem nicht, eine reguläre Beschäftigung zu suchen.

In einem Gutachten, welches das Bundeswirtschaftsministerium beim IZA in Auftrag gegeben hatte, gibt das Institut an, dass die von Michael Glos und seinen Beamten entwickelte Reform bis zu 1,4 Millionen "neue Stellen schaffen" würde. Dafür müsste der Bundeswirtschaftsminister die Reformvorschläge in der großen Koalition durchsetzen.

Das Institut zur Zukunft der Arbeit

Das Institut ist ein von der Deutschen Post World Net gegründetes Wirtschaftsforschungsinstitut, das sich als unabhängiges Wirtschaftsinformationsinstitut versteht. Das Institut wird als gemeinnützige GmbH von der Deutsche Post World Net gefördert, ist nach eigenen Angaben für namhafte Institutionen tätig und an den wissenschaftlichen Lehrbetrieb der Universität Bonn angeschlossen.

Ein Tätigkeits-Schwerpunkt des Unternehmens ist die Politikberatung auf dem Gebiet der Arbeitsökonomie, desweiteren betreibt das Institut zur Zukunft der Arbeit nationale und internationale Arbeitsmarktforschung.

Präsident des Unternehmens ist der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Post World Net, Klaus Zumwinkel. Direktor ist der Professor für Wirtschaftliche Staatswissenschaften der Universität Bonn Klaus Zimmermann, der auch Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist. Armin Falk, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität in Bonn, ist der Forschungsdirektor. Direktor für Arbeitsmarktpolitik ist Hilmar Schneider.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Florian Gerster, der sein Amt aufgrund eines Statistikskandals räumen musste, ist im Unternehmen mit der Koordination eines Netzwerks von Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Unternehmens befasst. Das IZA propagiert flexible Arbeitzeiten, eine Lockerung des Kündigungsschutzes und eine Anhebung des Rentenalters.

"Arbeitslosen-Auktions-Modell"

Hilmar Schneider, Direktor für Arbeitsmarktpolitik des IZA, präsentierte im letzten Jahr auf einer Tagung der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung "zur Weiterentwicklung von Hartz IV" zum Abbau der Arbeitslosigkeit den Vorschlag eines "Arbeitslosen-Auktions-Modells". Seinen Vorstellungen nach könnte die Tätigkeit von Arbeitslosen vom Sozialamt versteigert werden, indem das Sozialamt beispielsweise 80 Stellen ausschreibe und Unternehmen oder Privatpersonen sich dieses Angebots bedienten.

Für den Arbeitslosen wäre es unerheblich welcher Stundensatz für seine Arbeit bezahlt würde, er würde nicht von einem hohen Stundensatz profitieren, Erlöse würden der öffentlichen Hand zufließen.

Die Linkszeitung meldete bezüglich einer Versteigerung von Arbeitskräften verfassungsrechtliche Bedenken an: Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes besage, dass alle Deutschen das Recht hätten, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Gemäß Artikel 12 Absatz 2 dürfe niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht. Hinzu komme Artikel 12 Absatz 3, wonach "Zwangsarbeit" nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig sei.