ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

Kampf gegen Islammilizen

Nordkorea soll mit Billigung der USA Waffen an Äthiopien geliefert haben


11. April 2007

[ngo] Einem Bericht der "New York Times" vom 8. April zufolge lieferte Nordkorea mit Billigung der USA Waffen an Äthiopien. Nach dem ersten nordkoreanischen Atomtest erließen die Vereinten Nationen (UN) auf Initiative der USA am 9. Oktober 2006 ein Embargo gegen Nordkorea. Trotz der Sanktionen soll Nordkorea an Äthiopien Waffen und Ersatzteile für sowjetische Panzer geliefert und damit offensichtlich den UN-Beschluss unterlaufen haben. Die New York Times berichtet, angeblich gestützt auf Informationen verschiedener US-Regierungsbeamter, dass die US-Regierung von Äthiopien über die Lieferung in Kenntnis gesetzt worden sei. Die US-Regierung hätte sich entschieden, den Transport nicht zu blockieren, da sich Äthiopien in Somalia im Kampf gegen Islammilizen befinde. Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums sprachen von einer eindeutigen Verletzung des UN-Beschlusses.

Sechs Tage nach dem nordkoreanischen Atomtest verhängte der UN-Sicherheitsrat im Oktober 2006 Sanktionen gegen Nordkorea. Das beschlossene Embargo bezieht alle Waren ein, die mit dem nordkoreanischen Raketen- und Nuklearprogramm in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus dürfen schwere und konventionelle Waffen weder ein- noch ausgeführt werden.

[Druckversion]                

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

16:10Marketingexperte empfiehlt Abschaffung der Marke Opel
15:58Forscher: Kohlmeisen haben Charakter
15:54ALG II wird auch nach Urteil wie bisher ausgezahlt
15:45Großbritannien: Ältere Frauen werden vor Schwangerschaft gewarnt
15:06Betrunkene Autofahrerin rammt sieben Mal geparktes Fahrzeug
15:04YouTube-Video macht sich über Googles ersten Fernsehspot lustig
14:58Iran: Mehr als 65 Journalisten im Gefängnis
14:32DFB schließt weitere Vertragsverhandlungen vor der WM aus