Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundesregierung Speicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen

"Staatliche Sammelwut"

Zur besseren Verfolgung schwerer Straftaten soll der Lauschangriff-Katalog neu geordnet und die Daten von Telefon- sowie Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, der bei Medienfachverbänden, Anwaltsvereinen, FDP, Linken und Grünen auf harsche Kritik stieß. Nach dem Willen der Opposition soll das Gesetz nach einer Beschlussfassung durch den Bundestag vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies die Kritik an einer mutmaßlichen "staatlichen Sammelwut" unter Verweis auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie zurück. Auch werde der Grundrechteschutz durch die Information der Betroffenen gestärkt, womit auch eine nachträgliche rechtliche Überprüfung der Maßnahme möglich sei. Zudem würden zwar Verbindungsdaten, aber nicht Inhalte gespeichert.

Zypries: Zugriff auf Daten nur bei "erheblichen" Straftaten - und bei Raubkopien ...

Zypries sagte, der Zugriff auf diese Vorratsdaten solle nur bei "erheblichen" Straftaten gestattet sein, also bei Taten, die mit Strafen von über fünf Jahren belegt seien. Sie relativierte allerdings ihre Aussage: So sei auch bei Raubkopien "im strafrechtlichen Sinne" ein Zugriff möglich. Das werde letztlich die zivilrechtliche Verfolgung vereinfachen. Ein aus den Reihen der Union gewünschter Datenzugriff für Rechteinhaber sei damit aber weiter ausgeschlossen. Jedenfalls vorläufig.

Montag: Verpflichtende Speicherung statt Löschungspflichten

Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag beklagte, die Koalition vollziehe einen "bedrohlichen Paradigmenwechsel": Wo früher Löschungspflichten galten, soll nun verpflichtend gespeichert werden. "Ob die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben." Erste Klagen seien bereits in Vorbereitung.

Pau: Von Deutschland in der EU durchgesetzt

"Ob Telefon, Handy oder E-Mail, alle Verbindungen werden künftig erfasst und gespeichert", kritisierte die Links-Fraktionsvize Petra Pau. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sage, das entsprechende Gesetz stärke Bürgerrechte. Das Gegenteil ist aber nach Auffassung von Pau der Fall und das Gesetz sei ein Fall für "Karlsruhe".

Den Verweis, man setze lediglich EU-Recht in deutsches Recht um, findet Pau verharmlosend": "Besagte EU-Norm war erst nach heftiger Intervention deutscher Minister zustande gekommen. Einer hieß Otto Schily (SPD). Da hat eine Daten-Bande über EU-Bande gespielt."

DJV: Aushöhlung von Informantenschutz und Freiheit der Berichterstattung

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) sprach von einem "Schlag gegen den Informantenschutz und die Freiheit der Berichterstattung". Jetzt seien Bundesrat und Bundestag in der Pflicht, notwendige Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen. Es sei Aufgabe des Parlaments, die "weitere Aushöhlung von Informantenschutz und Freiheit der Berichterstattung" zu verhindern. Wenn der Entwurf Gesetzeskraft erlange, könnten Journalistinnen und Journalisten nicht mehr für die Anonymität ihrer Informanten garantieren. Damit werde die Pressefreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt.

Der Verbandsvorsitzende Michael Konken fürchtet "ein Klima der Angst" in den Redaktionen. Die Angst vor Ausspähung der elektronischen Kommunikation behindere "den kritischen Journalismus, auf den Demokratie und Staat dringend angewiesen sind".

Konken bedauerte, dass das Kabinett die Bedenken von Kritikern des Gesetzes nicht berücksichtigt habe. "Die berechtigten Interessen von Journalisten und Medien haben bei der Entscheidung der Bundesregierung für den Gesetzentwurf offenbar keine Rolle gespielt", kritisierte Konken.

Der Journalistenverband kritisiert an dem Gesetzentwurf insbesondere, dass bei Ermittlungen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit darüber entscheiden solle, ob der Informantenschutz wirksam bleibe. Hier bestehe "die Gefahr, dass Tatbestände konstruiert" würden, damit Ermittlungsbehörden an die Kommunikationsdaten von Journalisten gelangten.

Für verbesserungswürdig hält der Verband auch den Schutz von Redaktionen vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, wenn es um den so genannten Verrat von Dienstgeheimnissen gehe. "Solche Maßnahmen dürfen nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt", fordert Konken.

Der Fachjournalistenverband DFJV kritisierte, dass durch die Erfassung aller Daten einschließlich der Handy- und SMS-Verbindungen staatliche Behörden "im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten" könnten. Die Pressefreiheit sei dadurch in Gefahr.

Der Deutsche Anwaltsverein schloss sich der Generalkritik an. Durch die hohe Zahl der Überwachungsmaßnahmen sei die Vertraulichkeit beim Telefonieren und bei der elektronischen Kommunikation so weit reduziert, dass die Bürger sich einer "ständig latenten Gefahr des Überwachtwerdens" ausgesetzt sähen. FDP-Rechtsexperte Max Stadler fügte hinzu, mit den vorgesehenen Maßnahmen würden rechtstaatliche Werte wie die Unschuldsvermutung "über Bord geworfen".

Zypries: Wirksame Möglichkeiten der Strafverfolgung

Zypries sagte, auch in Zukunft würden im "Kampf" gegen die organisierte Kriminalität "wirksame" Möglichkeiten der Strafverfolgung benötigt. Dabei werde der Maßnahmenkatalog "modernisiert": So könne künftig in Verdachtsfällen von Korruption, Menschenhandel, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie, gemeinschaftlichen Vergewaltigungen oder sexuellen Missbrauch verdeckt ermittelt werden, der Bereich Beihilfe zur Fahnenflucht beispielsweise sei dagegen gestrichen worden.