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Stasivorwürfe nach Briefkontrollen des Staatsschutzes

"Starker Tobak"

Die Hamburger Polizei gerät nach der systematischen Kontrolle von Briefsendungen von G8-Gegnern ins Kreuzfeuer der Kritik. Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch bestätigte am 25. Mai, dass der Staatsschutz des Landeskriminalamtes in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit der Fahndung nach Gegnern des Gipfels in Heiligendamm auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Postsendungen beschlagnahmt hatte. Die für den Postdienst zuständigen Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di verglich das Vorgehen mit den Methoden der früheren DDR-Staatssicherheit. Jantosch bezeichnete dies als "starken Tobak". Ein Sprecher der Deutschen Post AG sagte, Staatschutzbeamte hätten in dieser Woche drei Tage lang im Briefzentrum Mitte im Stadtteil Altona Postsendungen durchsucht.

Sie hätten mit einem richterlichen Beschluss des Bundesgerichtshofes vor der Tür gestanden. Damit sei die Post nach Recht und Gesetz "nicht mehr Herr des Verfahrens gewesen", sagte der Sprecher.

Den Angaben zufolge begleiteten Polizeibeamte Postbedienstete auch bei ihren Touren zur Leerung von Briefkästen. Im Briefzentrum selbst habe die Polizei dann in einem abgesperrten Bereich die Sendungen kontrolliert.

Die "Hamburger Morgenpost" hatte am Freitag berichtet, dass die Polizei mehr als 10.000 Briefe kontrolliert habe. Einem Bericht der "tageszeitung" zufolge geht es nicht nur darum, "mögliche Bekennerbriefe an die Medien frühzeitig abzufangen". Es sei möglich, dass zugleich "umfangreiche Umfeld- und Kontaktermittlungen" vorgenommen würden.

Jantosch sagte hingegen, es habe sich um eine konkrete Strafverfolgung gehandelt, nicht um die "Ausforschung ganzer Stadtteile". Durch die Briefkontrollen sollten mögliche Bekennerschreiben zu bereits erfolgten Straftaten vor dem G8-Gipfel ausfindig gemacht werden, ergänzte Staatsschutzchef Detlef Kreutzer. Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handle, werde er keine Einzelheiten nennen.

"Normale strafprozessuale Maßnahme"

Laut Polizeisprecher Ralf Meyer sei "eher eine kleine Menge" an Briefen kontrolliert worden. Jantosch bezeichnete die Aktion als "normale strafprozessuale Maßnahme", die im Rahmen des Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches stattgefunden habe.

Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose kritisierte, mit der Aktion wachse die Gefahr des Überwachungsstaates. Wenn ein derartiges Vorgehen als Stasi-Methode gebrandmarkt werde, "trifft das schon ein Stück weit zu". Derartige Kontrollen könnten durch den Bruch des Postgeheimnisses riesige Vertrauensverluste bei den Kunden nach sich ziehen. "In diesem Zusammenhang stellt sich zudem die Frage, wieso sie nur bei der Deutschen Post erfolgen und nicht auch bei anderen Anbietern", fragte der Gewerkschafter.

Der rechtspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Till Steffen, sagte, wenn gezielt Post an Zeitungsredaktionen nach Bekennerschreiben zu Anschlägen untersucht worden sei, wäre das "ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit". Wie schon bei den "Schnüffelproben" dränge sich "die Erinnerung an die umfassenden Kontrollen der DDR-Staatssicherheit" auf, etwa an die "systematische Öffnung aller Auslandspost durch die Stasi".