Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Kontrolle von Briefsendungen wegen G8-Gipfel soll unrechtmäßig gewesen sein

Bundesanwaltschaft & BKA

Nach der systematischen Kontrolle von Briefsendungen von G8-Gegnern hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Beschwerde bei der Bundesanwaltschaft erhoben. "Bei den Kontrollen wurden die gesetzlichen Vorgaben gleich mehrfach außer Acht gelassen", sagte deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan am 7. Juni in Berlin. Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie eventuell verdächtigen Aussehens sind, sei mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte die Maßnahme nach den Paragrafen 99 und 100 der Strafprozessordnung angeordnet, um Bekennerschreiben von militanten G8-Gegnern frühzeitig aus dem Postgang aussortieren zu können.

Zu diesem Zweck waren mehrere Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zeitweise in dem Briefverteilzentrum anwesend und nahmen sämtliche Sendungen auf verdächtiges Aussehen in Augenschein.

Der Hamburger Staatsschutz hatte Ende Mai im Zusammenhang mit der Fahndung nach Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm Briefsendungen kontrolliert. Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses beschlagnahmten Staatschutzbeamte im Briefzentrum Mitte im Stadtteil Altona Postsendungen.

Die Humanistische Union kritisierte, dass grundsätzlich nur Post-Bedienstete Postsendungen aussortieren dürften. Offenbar seien die Verfasser der gesuchten Bekennerschreiben namentlich nicht bekannt gewesen. "Im Ergebnis musste sich die gesamte Bevölkerung der betroffenen Stadtteile einen äußerlichen Abgleich ihrer Briefe mit verdächtigen Schreiben gefallen lassen", sagte Roggan.

"Die Strafprozessordnung erlaubt lediglich eine Beschlagnahme von Postsendungen von bekannten Verdächtigen"

Die Strafprozessordnung erlaubt laut Humanistischer Union lediglich eine Beschlagnahme von Postsendungen, die von namentlich bekannten Verdächtigen stammen oder an diese gerichtet sind.

Um nicht das Postgeheimnis sämtlicher Bürger zu verletzen, obliege die Aussonderung solcher Sendungen allein Postbediensteten, die ausschließlich auf die Post der Beschuldigten zu achten haben. "Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie eventuell verdächtigen Aussehens sind, ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Die Information, wer wem schreibt, unterliegt dem Postgeheimnis" so Roggan.

Das Vorgehen der Generalbundesanwaltschaft bedeute im Ergebnis, "dass beispielsweise die Korrespondenz von Rechtsanwälten mit einem polizeilichen Raster abgeglichen wurden. Die Ermittler konnten Kenntnisse über bestimmte Mandatsverhältnisse erlangen. Das ist mit dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Mandat und Rechtsanwalt unvereinbar."

Aber auch andere Bürger hätten hoffen müssen, dass ihre Briefe nicht zufällig einem Bekennerschreiben ähnelten - "etwa weil sie den Absender vergessen hatten".