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Grundgesetz

Klage wegen "Tornado"-Aufklärung während G8-Gipfel eingereicht


25. August 2007

[ngo/ddp] Beim Verwaltungsgericht Schwerin ist am Donnerstag Klage im Zusammenhang mit dem Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen während des G8-Gipfels im Juni in Heiligendamm gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Wie die "Gipfelsoli Infogruppe" mitteilte, bezieht sich die Klage auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Die drei Kläger wollen nach eigener Aussage verhindern, dass mit dem Einsatz der Einsatz der Bundeswehr im Innern weiter normalisiert werden solle.

Nach Auffassung der Kläger sollte mit dem Tornado-Einsatz die Verwendung der Bundeswehr in Innern weiter normalisiert werden. Dem wollen die Kläger Einhalt gebieten.

Die drei Betroffenen wurden nach Darstellung der Gipfelsoli Infogruppe am 5. Juni von Aufklärungskameras der "RECCE-Tornados" des Bundeswehr-Aufklärungsgeschwaders 51 "Immelmann" über dem Camp Reddelich gefilmt. Ein Kläger gehörte zu den Pächtern des Camp-Geländes. Die Bundesregierung habe die "optische und Infrarotaufklärung im tiefen und mittleren Höhenbereich" bereits zugegeben.

Neben umfangreichen Flügen im Norden Mecklenburg-Vorpommerns wurde den Angaben zufolge auch ein linkes Festival-Gelände auf dem Flughafen Lärz bei Neuruppin überflogen. Dem Bericht von Innenministers Caffier (CDU) vor dem Innenausschuß des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern wurde dort der Standort einer 8 Meter langen Skulptur eines Gürteltiers kontrolliert.

Die Klage stützt sich wesentlich auf das Grundgesetz. Dort wird der Einsatz der Bundeswehr zur Wahrnehmung von Polizeiaufgaben im Innern lediglich für Hilfeleistung in schweren Notfällen oder zur Aufstandsbekämpfung legitimiert.

"In Reddelich hingegen wurde mit militärischen Mitteln polizeiliche Aufklärung betrieben", kritisiert die Gipfelsoli Infogruppe. Dabei sei massiv in Bürgerrechte und informationelle Selbstbestimmung eingegriffen worden. "Neben dem Eingriff in Persönlichkeitsrechte wollte die Bundeswehr VersammlungsteilnehmerInnen einschüchtern", kritisierte Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe.

"Der Einsatz der Bundeswehr im Innern an Stelle der Polizei überschreitet eine bis dahin sicher geglaubte verfassungsrechtliche Grenze", sagte Rechtsanwalt Hilbrans als Verfahrensbevollmächtigter. "Während des G8-Gipfels haben die Sicherheitskräfte mit einigen Tabubrüchen experimentiert, aber dieser ist einer der augenfälligsten. Bundeswehr und Polizei sind eindeutig zu weit gegangen."

Der Protest in Heiligendamm habe sich explizit gegen die zunehmende Militarisierung im In- und Ausland gerichtet, so Jobst. "Damit kommt auch der Klage eine besondere Bedeutung zu."

Neben den Protesten am Flughafen Laage habe es im Rahmen der G8-Proteste verschiedene Blockaden, Kundgebungen und Demonstrationen, aber auch "Direkte Aktionen" gegen Militäreinrichtungen gegeben.

Zudem seien drei Beschuldigte im Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" weiter in Haft. Die drei würden beschuldigt, Militärfahrzeuge der Bundeswehr in Brand gesetzt zu haben.

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