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Überwachung bereits möglich

"Online-Durchsuchungen bringen gar nichts"


07. September 2007

Bild: PhotoCase.com[ngo/ddp] Viele fürchten sich vor der Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung. Offiziell begründet wird sie mit der Kriminalitätsbekämpfung. Die heimliche Durchsuchung von Computern durch den Staat. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat sich am 7. September gegen heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorismusbekämpfung ausgesprochen. Die überaschende Begründung des Justizministers: Die Diskussion werde "weitab von der Wirklichkeit" geführt. "Online-Durchsuchungen bringen gar nichts", behauptet Goll. Terroristen säßen nicht am heimischen Computer, um ihre Attentate vorzubereiten, sondern nutzten Callshops und Internetcafés. Das habe der aktuelle Fall der vereitelten Anschläge auf US-Einrichtungen gezeigt. Der Minister sagte weiterhin, dass eine Überwachung der Kommunikation schon heute problemlos möglich sei.

"Es ärgert mich, wenn plötzlich alle so tun, als könnten unsere Ermittler diese Kommunikation und Internetnutzung nicht überwachen. Das ist einfach falsch", so der Minister. Die Kommunikation könne "schon heute problemlos überwacht werden". Deshalb brauche es keine Änderung der Strafprozessordnung und erst recht keine Online-Durchsuchung.

"Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn wir uns statt über Bundestrojaner jetzt über den Stellenabbau bei der Landespolizei unterhielten", sagte Goll. "Ein paar Beamte mehr, die Augen und Ohren offen halten, nutzen viel mehr, als eine Technik, die jede Privatheit zunichtemacht und dann auch noch am Ziel vorbeischießt", meint der Minister.

Struck: SPD lehnt Online-Durchsuchungen nicht generell ab

Die SPD lehnt die umstrittenen Online-Durchsuchungen nicht generell ab. Es müssten noch rechtliche und technische Fragen geklärt werden, sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck am 7. September in Berlin. Außerdem wolle seine Partei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz abwarten. Die SPD verlange rechtsstaatliche Regelungen.

Konferenz der Innenminister: Aufenthalt in "Terror-Camps" künftig strafbar

Die Innenminister von Bund und Ländern erzielten am 7. September in Berlin keine Einigung zur Forderung nach heimlichen Online-Durchsuchungen von privaten Computern.

Sie verständigten sich allerdings darauf, den Aufenthalt in "Terror-Camps" künftig unter Strafe stellen. Zudem soll der Umgang mit so genannten Gefährdern verschärft werden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ehrhart Körting (SPD). Die Oppositionsfraktionen meldeten Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens an.

Körting und sein schleswig-holsteinischer Ressortkollege Ralf Stegner (beide SPD) erneuerten die grundsätzliche Bereitschaft der Sozialdemokraten, alle Maßnahmen mitzutragen, die "erforderlich, praktikabel und verfassungskonform" sind. "Die Computer sind uns dabei nicht heiliger als die Schlafzimmer oder das Telefon", versicherte er. Bei den Online-Durchsuchungen seien für die SPD noch "Fragen offen", so Stegner.

Die Innenminister waren sich einig in der Frage, Terrorverdächtige schärfer verfolgen zu können. Es gebe "kein Grundrecht" auf Bombenbauen. Körting sagte, schon die als Gefährder eingestuften Personen müssten besonders im Auge behalten werden können. Eine Aufnahme in die Anti-Terror-Datei von all jenen Deutschen, die die Religion wechseln, wurde jedoch abgelehnt.

Foto: PhotoCase.com

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