"Grober Unfug"
Abschuss von Passagierflugzeugen 17. September 2007 [ngo/ddp] Die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), er würde ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden solle, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen, hat eine heftige Diskussion ausgelöst. Jung hatte erklärt, bei einem von Terroristen entführten Flugzeug müsse er im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen. "Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen." SPD-Chef Kurt Beck erwiderte, diese Äußerung sei in keiner Weise mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz in Einklang zu bringen. "Es ist schlicht und einfach unvorstellbar, einen solchen Weg zu gehen." Der ehemalige Bundesrichter und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, bezeichnete die Rechtfertigung Jungs mit einem übergesetzlichen Notstand als "groben Unfug".
Neskovic sagte, Jung mache sich mit dieser Äußerung als Minister untragbar und riskiere eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn er seine Ankündigung tatsächlich umsetzen würde. Der Abschuss eines Passagierflugzeuges mit Raketen erfülle das Mordmerkmal der Tötung mit "gemeingefährlichen Mitteln" im Sinne von Paragraph 211 des Strafgesetzbuches.
Nach Auffassung von Neskovic könnte sich der Verteidigungsminister auch nicht auf einen so genannten übergesetzlichen Notstand oder andere strafrechtliche Rechtsfertigungs- und Entschuldigungsgründe berufen. Entsprechende Erklärungen von Jung seien aus juristischer Sicht "grober Unfug", so der ehemalige Bundesrichter. Denn das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Aufrechnung Leben gegen Leben "schlechterdings unvorstellbar" ist. "Damit ist dieser Bereich abwägungsfest", so Neskovic.
Unverantwortlich und eine grobe Verletzung seiner dienstlichen Fürsorgepflicht ist es nach Auffassung des Links-Politikers auch, dass Jung bei einer Umsetzung seiner Erklärung eine entsprechende Strafbarkeit der eingesetzten Soldaten riskiere. "Er wäre gut beraten, sich von besser informierten Mitarbeitern seines Ministeriums juristisch aufklären zu lassen."
Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte keinerlei Verständnis für Jung: "Wir haben eine Verfassungsgerichtsentscheidung, die uns solcher Diskussionen völlig enthebt".
Jung verteidigte seinen Vorstoß zum Abschuss entführter Flugzeuge. Er argumentiere "auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts", behauptete der Minister. Der Staat müsse so handeln, wenn es kein anderes Mittel gebe, eine derartige Bedrohungslage für die Bürger abzuwenden. Für solche Situationen sei es erforderlich, eine verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen.
"Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes", so Jung und sagte zur Verantwortung der Kampfpiloten: "Gehen Sie davon aus, dass das alles besprochen ist".
Der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), Thomas Wassmann, sah dies anders. Er könne "den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen."
Foto: Sebastian Zwez
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