ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

"Schutz des unbeobachteten Denkens"

NRW-Gesetz zu heimlichen Online-Untersuchungen auf der Kippe


10. Oktober 2007

[ngo/ddp] Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem weitreichenden Urteil zum Schutz von Computernutzern vor staatlichen Eingriffen. Das wurde am 10. Oktober in Karlsruhe bei der Verhandlung des Gerichts über das seit Ende 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen deutlich. Es ist die einzige bislang in Deutschland geltende Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen. Das Gesetz, das ausdrücklich einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, dürfte nach Auffassung von Beobachtern wohl keinen Bestand haben.

Der Erste Senat machte durch mehrere kritische Fragen an die Landesregierung deutlich, dass die Regelung zu allgemein formuliert ist und damit wohl schon dem "Gebot der Normenklarheit" widerspricht.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Verfahren werde "weit" über das NRW-Gesetz hinaus Bedeutung haben. Es gehe um "grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit". Zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Mit dem Urteil wird frühestens für Januar 2008 gerechnet.

Das Bundesinnenministerium, das rasch eine bundesgesetzliche Regelung zur verdeckten Online-Durchsuchung anstrebt, erneuerte seine Forderungen. Dieses Instrument sei aus Sicht der Polizei und der Nachrichtendienste des Bundes angesichts der terroristischen Bedrohung "zwingend erforderlich", sagte Innenstaatssekretär August Hanning in Karlsruhe. Sein Kollege aus dem Justizministerium, Lutz Diwell, hält in diesem Fall jedoch "besondere strikte verfahrensrechtliche Sicherungen" wie einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten Löschungsregelungen für notwendig.

Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hält die Online-Durchsuchung für notwendig, um den von Terroristen schon vollzogenen "digitalen Quantensprung" aufzuholen.

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wäre die Online-Durchsuchung hingegen ein "weiterer bedenklicher Schritt zu einer immer umfassenderen Überwachung".

Der Prozessbevollmächtigte der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Dirk Heckmann, sagte überraschend, das NRW-Gesetz sehe keine Online-Durchsuchungen in dem in der Öffentlichkeit diskutierten Sinne vor. Es gehe "nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sondern "allein um Internetaufklärung im Sinne einer Kommunikationsüberwachung" und damit nur um "abgespeicherte E-Mails", sagte Heckmann.

Papier zweifelte daraufhin daran, "ob wir von dem gleichen Gesetz ausgehen". Heckmann räumte ein, das Gesetz sei "auslegungsbedürftig". Die Norm wurde bisher angeblich noch nicht angewendet.

Der klagende frühere Bundesinnenminister und heutige Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), sagte, bei der Online-Durchsuchung handele es sich um einen "schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität". Da heute auch höchstpersönliche Daten auf dem Heimcomputer gespeichert seien, werde "tief in die Privatsphäre von Menschen" eingegriffen.

Der Dresdener Computerexperte Andreas Pfitzmann sagte, es gehe letztlich "um den Schutz unbeobachteten Denkens". Der ebenfalls als Sachverständiger geladene Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sagte, die Erfolgsaussichten einer Online-Durchsuchung seien "relativ gering". Man könne sich dagegen "verteidigen".

[Druckversion]                

 

Lesen Sie auch

Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift
Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

"Augenmaß"
Merkel plädiert für Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr

Überwachung bereits möglich
"Online-Durchsuchungen bringen gar nichts"

Computer kein rechtsfreier Raum
CDU-Präsidium stellt sich vor Schäubles Pläne für Online-Durchsuchung

"Kernbereich der Privatsphäre"
Datenschutzbeauftragter warnt vor Einsatz von "Bundestrojanern"

Terror-Hysterie
"Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn"

Offenbar keine ernsthaften Verdachtsmomente
Bundesanwaltschaft soll Terrorgefahr aufgebauscht haben

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

20:37Obama: Mittelweg zwischen alten und neuen Energiequellen finden
20:17Bundesregierung dementiert Griechenland-Hilfspaket
19:56Großbritannien: 400 Menschen droht Kündigung bei Schließung von Cadbury-Fabrik
18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen