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Bundesbehörden speicherten IP-Adressen bei Internet-Nutzung


10. Oktober 2007

[ngo/ddp] Verschiedene Bundesministerien und nachgeordnete Einrichtungen haben zeitweilig die IP-Adressen von Besuchern der Internetseiten dieser Behörden gespeichert. Das bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am 10. Oktober im Bundestag in Berlin. Er sagte, dass man zwischen der Speicherung zu Sicherheitszwecken und statistischen Zwecken oder zu Zwecken der weiteren Ermittlung unterscheiden müsse.

Der Grund für eine "anlassbezogene Speicherung" der IP-Adressen von Computern, die für erste Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) genutzt werden, beruhe auf der "Erfahrung", dass sich Täter bei Straftaten mit großem öffentlichem Interesse im Netz über den Fortgang der Ermittlungen informiert hätten. Gedeckt sei die Datenerhebung durch die Strafprozessordnung, wobei die Praxis von der Bundesanwaltschaft gestützt werde, so Altmaier.

Die Grünen-Fraktion hatte Auskunft verlangt, welche Behörde heute noch die IP-Kennung, abgefragte Internet-Dateien und Zugriffszeiten speichert. Deren Abgeordneter Christian Ströbele hatte darauf hingewiesen, dass mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom September solche Speicherungen mittlerweile verboten seien.

Laut Altmaier ist das Bundeskriminalamt (BKA) die einzige "nachgeordnete Behörde", die noch so verfährt.

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