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Derzeit angeblich nicht im Einsatz

Schäuble sinniert über akustische Wohnraumüberwachung


08. November 2007

[ngo/ddp] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält die derzeitigen Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden zur akustischen Wohnraumüberwachung für völlig unzureichend. Inzwischen sei dieses Fahndungsinstrument "faktisch nicht mehr im Einsatz", obwohl es im Grundgesetz abgesichert sei, behauptete der Minister am 7. November vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe. Verantwortlich dafür sei die "öffentliche Debatte" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" vom März 2004.

Laut Urteil dürfen private Wohnräume nur dann mit "Wanzen" und Mikrofonen abgehört werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dort "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden. Führt die Überwachung unerwartet zur Erhebung von persönlich-privaten und damit "absolut geschützten Informationen", muss sie abgebrochen werden.

Laut Schäuble hat diese "Lehre" des Verfassungsgerichts von einem "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" letztlich dazu geführt, dass das entsprechende Gesetz "de facto ein totes Gesetz" sei.

"Ob das gewollt ist, weiß ich nicht", sagte er. Darüber werde "nochmal zu diskutieren sein". Schäuble sagte, die britischen Behörden hätten im vergangenen Jahr "Anschläge auf den zivilen Luftverkehr weitestgehend mit Mitteln akustischer und optischer Wohnraumüberwachung" verhindern können.

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