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Pro Folter

CDU-Politiker Gehb für Richterkandidaten Dreier


04. Februar 2008

[ngo/ddp] Der in der Union als möglicher Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts wegen seiner Folter- und Bio-Ethik-Thesen umstrittene Würzburger Staatsrechtsprofessor Horst Dreier erhält Rückendeckung aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Für mich ist Horst Dreier über jeden Zweifel erhaben. Er ist ein exzellenter Fachmann, dessen Ansichten zur Menschenwürde und Bio-Ethik ich persönlich für gut vertretbar halte."

Gehb sagte: "Man muss es auch mal ertragen können, wenn jemand eine andere Auffassung hat", sagte er. Zudem sei Dreier im Karlsruher Gericht selbst als Vizepräsident oder späterer Präsident nur einer von acht Richtern im Senat. Seine Ansichten würden also keineswegs eins zu eins in die Urteile einfließen.

Die unionsgeführten Bundesländer wollen die Wahl des von der SPD vorgeschlagenen Dreier dagegen stoppen. Bei der Richterwahl, die in diesem Fall dem Bundesrat zukommt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, so dass sich Union und SPD auf einen Kandidaten einigen müssen. Dreiers Wahl sollte am 15. Februar im Bundesrat erfolgen.

Dreier hatte als Mitglied des nationalen Ethikrates dafür plädiert, die Verwendung embryonaler Stammzellen nach einer Einzelfallprüfung zur Behandlung von Krankheiten zu erlauben.

Außerdem schließt der Staatsrechtsprofessor in dem von ihm herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar nicht völlig aus, dass ein Verbrecher gefoltert werden dürfte, um das Leben des Opfers zu retten. "Nach Ausschöpfung aller anderen Mittel" könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters "zu verletzen", um das Opfer eines Verbrechens zu retten, schreibt Dreier.

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