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Auf unbestimmte Zeit speichern

Bundespolizei soll Daten von Schiffspassagieren horten


06. Februar 2008

[ngo/ddp] Die Bundespolizei wird Presseangaben zufolge künftig automatisch Zugriff auf die Daten von 29 Millionen Schiffspassagieren haben, die pro Jahr einen deutschen Hafen ansteuern oder von dort abreisen. Das sehe das Gesetz "zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht" vor, dem der Bundestag jüngst zugestimmt hat, so die "Frankfurter Rundschau".

Für eine "verbesserte Nutzung vorhandener Datenbanken des Bundes", so heißt in dem Gesetz, solle die Bundespolizei automatisch Namen, Geschlecht, Geburtstag, -ort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer und etwaige Visa-Informationen eines jeden Passagiers erhalten - und auf unbestimmte Zeit speichern dürfen. Damit könnten die Behörden die Daten ohne konkreten Verdacht auswerten, schreibt die Zeitung.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat die Datensammlung dem Bericht zufolge verteidigt. Die Daten lägen ohnehin den Behörden vor, mit der automatisierten Regelung sollten nur die "seeverkehrlichen Abläufe" erleichtert werden.

Laut Zeitung ist das Gros der Informationen über die Schiffsgäste bereits heute in den Passagierlisten aufgeführt, die vor dem Auslaufen eines Schiffes an das "Havariekommando" geschickt werden, um den Behörden im Falle eines Schiffsunglücks die Rettung zu erleichtern. Wenn es nicht zu einer Havarie komme, würden die Daten sofort vernichtet.

Unklar sei hingegen, wie lange künftig die Bundespolizei die sensiblen Daten speichern werde. Auf Anfrage der Zeitung teilte das Verkehrsministerium mit: "Die Dauer der Speicherung der Daten richtet sich nach den Zwecken, für die diese Daten benötigt werden." Wie lange die Bundespolizei diese Informationen für die Gefahrenabwehr benötigt, könne es nicht sagen.

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