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Grundgesetz-widrig

Hauptauftrag der Bundeswehr laut Schneiderhan nicht mehr die Landesverteidigung


10. März 2008

Bild: Bundeswehr[ngo/ddp] Laut Grundgesetz dient die Bundeswehr der Landesverteidigung. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es "ausdrücklich" zulässt. Eine Armee im ständigen Auslandseinsatz ist vom Grundgesetz aber nicht zugelassen. Das scheint den Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, nicht zu interessieren. Nach seinen Worten hat die Bundeswehr nicht länger die Landesverteidigung als Hauptauftrag. Die Streitkräfte seien vielmehr zu einer "Armee im Einsatz" geworden, sagte der Generalinspekteur am 10. März zur Eröffnung der 41. Kommandeurtagung in Berlin. Auslandseinsätze seien nicht nur "sichtbares Zeichen" der gewachsen außenpolitischen Verantwortung Deutschlands, sondern bestimmten heute vielmehr den "Grundbetrieb". Auch von einer "außenpolitischen Verantwortung" als Legitimation für Kriegseinsätze in aller Welt ist im Grundgesetz nicht die Rede.

Vor rund 350 Generalen, Admiralen und anderen Spitzenmilitärs betonte Schneiderhan: "Der Einsatz bestimmt heute den Auftrag der Bundeswehr." Vor diesem Hintergrund plädierte er dafür, eine breite Diskussion über die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu führen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Beratungen stehen die Reform der Bundeswehr und die Führungskultur in den Streitkräften.

Die letzte Kommandeurtagung fand 2005 in Bonn statt. Damals hatte Bundespräsident Horst Köhler ein "freundliches Desinteresse" der Bevölkerung gegenüber den Streitkräften beklagt und eine breite gesellschaftliche Debatte über die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Landes angemahnt.

Foto: Bundeswehr

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