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Rücktritt von Zypries gefordert

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung


19. März 2008

Bild: PhotoCase.com[ngo/ddp] Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

Zugleich müsse die Bundesregierung dem Verfassungsgericht zum 1. September 2008 "über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen" und der nun erlassenen einstweiligen Anordnung berichten.

Durch das umstrittene Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können nun - theoretisch - nur unter bestimmten Bedingungen für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.

Karlsruher Richter: "Erheblicher Einschüchterungseffekt" - Nachteil für die Freiheit erst durch Abruf der Daten gegeben

Die Karlsruher Richter betonten, dass zwar die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke" einen "erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken" könne. Ein irreparabler Nachteil für die Freiheit und Privatheit des einzelnen Bürgers konkretisiere sich aber "erst durch einen Abruf seiner Daten". Darin liege dann ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Durch einen Datenabruf könnten "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen" erlangt werden.

Die Hauptsacheentscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht mehr im nächsten halben Jahr zu erwarten. Da das deutsche Gesetz eine EU-Richtlinie umsetzt, wird das Verfassungsgericht voraussichtlich noch eine in diesem Jahr erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine entsprechende Klage Irlands gegen die EU abwarten.

(AZ: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 11. März 2008)

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Rücktritt von Zypries

Beim Bundesverfassungsgericht ist unter anderem eine "Massenverfassungsbeschwerde" anhängig, die von acht Beschwerdeführern eingereicht wurde und von rund 30.000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wird. Der dahinter stehende Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte die Eilentscheidung des Gerichts. Zugleich forderte der von Bürgerrechtlern und Datenschützern organisierte Arbeitskreis den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Diese habe mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen, sagte Patrick Breyer, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. Frau Zypries habe "die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", so Breyer.

Zypries habe zudem die Öffentlichkeit "systematisch getäuscht", etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um "schwerste Kriminalität", während das Gesetz in Wahrheit jede "mittels Telekommunikation" begangene Straftat betreffe. Auch sei die Aussage der Ministerin, man setze die EG-Richtlinie "in minimaler Weise um" falsch, da das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus gehe, so Breyer. "Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert weiterhin, dass nun auch die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen gestoppt werden müsse, mit der "die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung" drohe. Ebenso müsse das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen gestoppt werden. "In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar", meinen die Kritiker. Allgemein sei "ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hofft nun auf die Entscheidung in der Hauptsache. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung selbst "vorerst" nicht verboten habe, sei man optimistisch. "Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 Mitklägern die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können", so Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. Die Kritiker rufen die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, "ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen".

Künast: Die Bundesregierung hat "drei zu null verloren"

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung eine schwere Niederlage für die große Koalition. Nach den Karlsruher Urteilen zu Online-Durchsuchungen und zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen habe die Bundesregierung nunmehr gegen Bürgerrechte und Datenschutz "drei zu null verloren".

Künast forderte ein "Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit". Das im Karlsruher Volkszählungsurteil von 1983 festgeschriebene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung müsse sich "auf Kommunikation insgesamt beziehen, weil über Handy und Internet neue Kommunikationsformen entstanden sind". Die jetzige Gerichtsentscheidung sei daher auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber, über ein "Recht auf Privatheit" nachzudenken, das den neuen Technologien gerecht werden müsse.

Schließlich reiche es nicht mehr aus, wie in der Vergangenheit die Wohnungstür zu schließen, um seine Privatsphäre zu schützen. Das "Recht auf Privatheit" sei deshalb "eigentlich der Kern des Kampfes um Bürgerrechte und Datenschutz in den nächsten Jahren", so Künast.

Korte: Schrittweise Erosion der Grundrechte wird durch den Karlsruher Beschluss nicht aufgehalten - "Meinungswechsel" des Gerichts

Jan Korte, Vorstandsmitglied der Linkspartei, hat sogar elf verfassungsrechtliche Niederlagen für die Bundesregierung bei Sicherheitsgesetzen ausgemacht. Dennoch sei es ein Problem, dass der Innenminister das Bundesverfassungsgericht ständig mit immer neuen Sicherheitsgesetzen vor sich hertreibe. Die Richter könnten nur im Nachhinein entscheiden. Trotz aller Urteile zu Gunsten der Bürgerrechte und der mittlerweile elf Niederlagen der Bundesregierung sei "das Ergebnis eine schrittweise Erosion der Grundrechte".

Korte bewertet das Karlsruher Urteil wenig euphorisch und sieht sogar einen möglichen "Meinungswechsel des Gerichts": "Hatte bislang der Bürger theoretisch noch die Hoheit über seine Daten, ist nun die grenzenlose Speicherung gebilligt und der Zugriff auf diese Daten unter gewissen Bedingungen erlaubt. Das heißt konkret, dass der Anwendungsbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung weiter schrumpft."

Nach den bisherigen Erfahrungen sei zudem davon auszugehen, dass die beschriebenen Hürden im Laufe der Zeit immer weiter abgesenkt würden, "weil der Staat jede Hemmung verloren hat, sich der Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu bemächtigen", kritisiert Korte. "Ich hätte mir ein klares Nein des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gewünscht." Kortes Konsequenz: "Die Politik darf die Verantwortung für den Schutz der Bürgerrechte nicht nach Karlsruhe abschieben."

Foto: PhotoCase.com

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