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Kennzeichnung soll Verschleierung der Strom-Herkunft beenden

Neue "E.ON"-Werbung zu Strom aus "Tschernobyl"-Reaktoren

Mit einer satirischen Darstellung der "Arnold Schwarzenegger-Werbung" für den E.ON-Strommix demonstrierte Greenpeace am Freitag, dem 16. Jahrestag der Atom-Katastrophe von Tschernobly, vor der Münchener Zentrale des Konzerns für ein neues Konzept zur Stromkennzeichnung. Aktivisten haben ein Plakat, auf dem Schwarzenegger anstelle eines Mixers ein Atomkraftwerk in der Hand hält, an die Fassade des Konzerns montiert. Mit der Aktion macht Greenpeace darauf aufmerksam, dass E.ON über seine Beteiligung an einem russischen Energieunternehmen Strom aus Atomreaktoren des "Tschernobyl"-Typs RBMK verkauft. So versorge E.ON über die Firma Lenenergo St. Petersburg mit Atomstrom aus dem nahe gelegenen Kraftwerk Sosnowi Bor. In Litauen profitiere E.ON durch die Beteiligungen an einem Regionalversorger vom Stromverkauf aus dem "Tschernobyl"-Reaktor Ignalina.

"Es ist ein Skandal, das E.ON sich Schritt für Schritt in den osteuropäischen Strommarkt einkauft und genau 16 Jahre nach dem katastrophalen Unfall von Tschernobyl Strom aus Reaktoren gleicher Bauart verkauft", sagt Greenpeace-Energieexperte Sven Teske. "Für Exporte nach Westeuropa fehlt bislang noch ein ausreichendes Hochspannungsnetz. Wenn allerdings entsprechende EU- Richtlinien umgesetzt worden sind, wird Strom aus den russischen Risikoreaktoren auch nach Deutschland kommen", befürchtet Teske.

Die Europäische Kommission novelliert zur Zeit die seit 1996 für Strom geltende EU-Binnenmarkt-Richtlinie. Diese regelt die Öffnung der europäischen Strommärkte. Die Energie-Arbeitsgruppe des europäischen Rates berät an diesem Wochenende im spanischen Pamplona über eine Neufassung der "Stromrichtlinie". Mit dabei ist auch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller. In diesem Rahmen wird die europaweite Kennzeichungspflicht für Strom und der grenzüberschreitende Ausbau der Stromnetze diskutiert.

Greenpeace fordert, dass künftig die Erzeugungsart des Stroms sowie die damit verbundenen Umweltauswirkungen (z.B. Kohlendioxidemissionen, Atommüllproduktion) und das Herkunftsland offengelegt werden. Diese Informationen müssten allen Stromkunden in einer klaren und verständlichen Form mit jeder Rechnung vorliegen. Durch die Liberalisierung des europäischen Strommarktes werden immer größere Teile des Geschäfts über Zwischenhändler und Strombörsen abgewickelt. Dadurch wird die Herkunft des Stroms verschleiert. Schon jetzt geben große Stromkonzerne wie E.ON, RWE und EnBW für rund die Hälfte ihres verkauften Stromes keine Energiequellen mehr an.

Die Kennzeichnungspflicht ist in ähnlicher Form bereits in Österreich seit Oktober 2001 in Kraft. Angesichts der zunehmenden Atomstromimporte aus dem Ausland muss die Kennzeichnung des Stroms in Europa schon mit der Werbung beginnen, fordert die Umweltorganisation.

Am 26-04-2002

Bundestagswahlkampf

Der linke SPD-Flügel will im Bundestagswahlkampf eine deutliche Kurskorrektur der bisherigen Parteilinie durchsetzen. Die Zeitung "Welt am Sonntag" berichtete vorab, die Parteilinke wolle dazu am Montag in Parteivorstand und Parteirat die Verstaatlichung der Stromnetze, den Ausbau der Mitbestimmung im Finanzsektor, die Aufnahme der Vermögensteuer ins Wahlprogramm und die Einführung einer Mindestrente fordern.

Letztere solle "die negativen Auswirkungen für geringe Einkommen" der Rente mit 67 mildern, die die SPD mit durchgesetzt hatte. "Wir brauchen eine stärkere Eingriffsmöglichkeit des Staates in die Energiepolitik und eine neue Qualität von Mitbestimmung in der Wirtschaft", sagte der Sprecher der Parteilinken, Björn Böhning, dem Blatt.

Am 02. Feb. 2009

Energiewirtschaft

Vehement weist die Ökostrombranche Subventionsvorwürfe von Wirtschaftsminister Clement von sich. Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE): "Die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zahlen die deutschen Stromkunden, die den Strom auch verbrauchen. Der Staat zahlt dazu keinen Pfennig. Wenn der deutsche Wirtschaftsminister weiterhin von Subventionen spricht, ist das eher peinlich." Demgegenüber würden die deutsche Steinkohle, aber auch Braunkohle, Gas und Kernenergie aus Steuergeldern weit höher subventioniert als allgemein bekannt.

Hierzu zählt der BEE beispielsweise die Umweltkosten, die von der Energiewirtschaft verursacht aber vom Staat getragen werden. Lackmann: "Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr und die Hitzewelle 2003 waren vermutlich schon ein Vorgeschmack auf die kommenden Klimaveränderungen. Klar ist aber, dass die zukünftigen Schäden durch den Verbrauch fossiler Energieträger noch weit höher liegen werden."

Hinzu kämen Kosten von aktuell 7 Mrd. EUR für die Sanierung von Kohlegruben, und Eingriffe in den Wasserhaushalt. Gerade in den niederschlagsarmen Gebieten in Ostdeutschland seien für die Braunkohle schon Millionen Kubikmeter Trinkwasser abgepumpt worden, die jetzt fehlen, um einen trockenen Sommer zu überbrücken.

Lackmann: "Zahlt die Stromwirtschaft die Ernteschäden? Nein, stattdessen hat die Bundesregierung der Landwirtschaft Hilfe zugesagt. Wenn die Ruhrkohle AG in absehbarer Zeit dicht macht, werden noch Generationen nach uns die 600 Pumpstationen aus Steuermitteln subventionieren müssen, um zu verhindern, dass das durch den Bergbau abgesenkte Ruhrgebiet absäuft. Schon jetzt zwingt man die Gemeinden am Niederrhein, ihre Deiche zu erhöhen, weil der Bergbau die Dörfer unter den Grundwasserspiegel abgesenkt hat. Ganz zu schweigen von den über 200 Ortschaften mit über 20.000 Menschen, die in Deutschland bisher für den Kohletagebau plattgemacht wurden."

Der BEE berechnet als Untergrenze der subventionierten, sogenannten externen Kosten mindestens 35 Mrd. Euro pro Jahr. Hinzu kämen bis zum Ausstieg die externen Kosten für die Kernenergienutzung, die im Falle eines Unfalls jedes erdenkliche Maß überschreiten würden. Diese externen Kosten fallen bei umweltfreundlichen, erneuerbaren Energieträgern nicht an. BEE-Präsident Lackmann: "Somit spart jeder Cent, der heute für Energie aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Erdwärme gezahlt wird, dem Staat und der Öffentlichkeit deutlich mehr ein."

Damit aber auch die Kosten für die erneuerbaren Energien gering gehalten werden, erfolgt die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an den realen Betriebskosten orientiert und degressiv. Jedes Jahr sinken beispielsweise die Vergütungen für neue Windkraftanlagen um 1,5 Prozent plus Inflation (seit 1990 insgesamt um 60 Prozent). "Die Differenzkosten gegenüber den aktuell stark steigenden Preisen für konventionellen Strom werden also jedes Jahr geringer und nicht höher", so Lackmann.

Den Widerstand der großen deutschen Energieversorger gegen den Ökostrom erklärt BEE-Präsident Lackmann mit deren eigennützigen Motiven: "Innerhalb von drei Jahren hat die etablierte Stromindustrie 4 Prozent Marktanteil an die mittelständischen Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien verloren. Diesen Trend wollen sie natürlich stoppen. Es wäre allerdings gut, wenn der Wirtschaftsminister endlich nicht nur die Großindustrie im Auge hätte, sondern auch Umweltschutz und den Mittelstand. Bis heute sind im Bereich der erneuerbaren Energien 130.000 Arbeitsplätze entstanden, die von Clement jetzt leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."

Am 25-08-2003

Bundeskabinett beschließt Energiewirtschaftsgesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Damit werden neben einer Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasmärkte auch eine neue Informationspflicht für die Stromversorger eingeführt. Das neue Gesetz verpflichtet die Versorger, ihren Kunden mit der Stromrechnung und in Werbematerialen Auskunft über die Art der Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu geben. Alle Verbraucher erfahren so, wie groß die Anteile an Atomkraft, Kohle oder erneuerbaren Energien wie Wasser- und Windkraft in der Strombeschaffung des jeweiligen Versorgers sind. Während das Öko-Institut diese Informationspflichten begrüßte, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwurf wegen der unzureichenden Regelungen gegen Monopolmissbrauch als "Zumutung für die Verbraucher".

Die deutschen Verbraucher müssten aufgrund fehlenden Wettbewerbs weiterhin mit europäischen Spitzenpreisen beim Strom rechnen. "Das Energiewirtschaftsgesetz wird den Netzbetreibern weiterhin Monopolgewinne sichern - zu Lasten der privaten Haushaltskunden", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbandes.

Deutschland ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie im Verzug, die bis zum 1. Juli die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verlangt. Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetz muss noch alle parlamentarischen Hürden in Bundestag und vor allem Bundesrat nehmen. Die Durchführungsverordnungen zur Einrichtung der Regulierungsbehörde liegen bisher ebenfalls noch nicht vor. Eine weitere Verzögerung um mindestens ein Jahr sei außerdem angesichts des zunehmenden Widerstands aus wichtigen unionsregierten Bundesländern, der Wirtschaft und den Verbrauchern zu erwarten, so die Kritik. Die Bundesregierung geht dagegen davon aus, dass das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.

Die Haushaltskunden zahlten für ihren Strom mit etwa 18 Cent pro kWh einen Spitzenpreis im europäischen Vergleich, kritisierte der vzbv. Durchschnittlich acht Cent pro kWh entfielen dabei allein auf die Netznutzungsentgelte, was im europäischen Vergleich ebenfalls einen Spitzenwert bedeute. Gleichzeitig gingen die Investitionen in die Netze in den letzten beiden Jahren auf nur noch etwa zwei Milliarden Euro oder etwa zehn Prozent der Netzerlöse zurück. Insgesamt würden den Verbrauchern bis zu fünf Milliarden Euro jedes Jahr an Kaufkraft entzogen. "Dies ist Gift für die lahmende Binnenkonjunktur und damit für die Volkswirtschaft insgesamt", so Edda Müller. "Die einseitige Förderung von einigen wenigen Branchenriesen ist weder im Interesse der Gesamtwirtschaft noch der Verbraucher."

"Wir begrüßen besonders, dass auch die Kohlendioxid-Emissionen und die Produktion von Atommüll auf dem neuen Stromlabel ausgewiesen werden müssen", sagte Christof Timpe, Energieexperte am Öko-Institut. Damit gehe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt über die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie hinaus. In dieser Sache hätte sich das Verbraucher- und Umweltministerium gegenüber den Interessen der großen Stromversorger durchgesetzt.

Zudem müssen die Stromversorger auch bundesweite Durchschnittswerte für den Energiemix und die Umweltdaten angeben. Nach Auffassung des Öko-Instituts sind nun die Stromversorger gefordert, ein einheitliches Stromlabel zu entwickeln, das den Verbrauchern die geforderten Informationen übersichtlich und leicht verständlich darstellt.

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) forderte dagegen "eindeutige Wettbewerbsregeln" für den Strommarkt. "Der Entwurf für das neue Grundgesetz der Energiemärkte enthält einige richtige Weichenstellungen, aber immer noch eine Fülle von vagen, teilweise widersprüchlichen Vorgaben", sagte Roger Kohlmann, stellvertretender VDEW-Hauptgeschäftsführer.

"Die Kunden profitierten seit 1998 vom erheblichen Preisrückgang durch den Wettbewerb im Bereich der Erzeugung, des Handels und des Vertriebs. Die Regulierung der Stromnetze darf jetzt nicht zum Experimentierfeld von Politik und Behörden werden." Eine "einseitige Ausrichtung auf niedrige Entgelte" für die Netznutzung berücksichtige nicht ausreichend die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland. "Angesichts des massiv geförderten Ausbaus der Windenergie sind außerdem erhebliche Investitionen in die Netze erforderlich", erklärte Kohlmann. Das werde sich auf die Netznutzungsentgelte auswirken.

Mit der Begründung, die Windkraft verursache hohe Zusatzkosten bei den Netzen hatte der Vattenfall-Konzern vor wenigen Wochen drastische Erhöhungen der Netznutzungsentgelte angekündigt. Nicht nur Verbraucherverbände hatten dies kritisiert, auch der Präsident des Bundeskartellamts nannte die Ankündigung "nicht nachvollziehbar".

Am 28-07-2004

Hessen

Eine vom Hessischen Umweltministerium in Auftrag gegebene Studie zur Abschätzung einer möglichen Energiegewinnung aus Biomasse kommt zu dem Ergebnis, dass in Hessen bis zum Jahr 2015 10 Prozent des Strom- und 9 Prozent des Wärmebedarfs aus dieser Form erneuerbarer Energieträger gewonnen werden könnte. In der von der Projektgemeinschaft Bio-Rohstoffe erstellten Auftragsstudie heißt es, dass der Anteil am Endenergiebedarf noch höher liegen könnte, wenn der Energieverbrauch sinken würde.

Das heißt, dass bei einem durch effiziente Energienutzung beispielsweise halbierter Endergiebedarf entsprechend bis zu 20 Prozent des Stroms und 18 Prozent der benötigten Wärme aus Restholz, Sägeabfälle, Stroh, Bioabfall, Grünabfall, Gülle, Festmist und andere Formen der Biomasse gewonnen werden könnten. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass andere erneuerbare Energieträger wie Solarstrom, Solarwärme, Windenergie, Geothermie und Wasserkraft noch hinzukämen. Nach Angabe des hessischen Umweltministers Wilhelm Dietzel liegt der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch Hessens heute bei 4,5 Prozent. Das politische Ziel lautet, den Anteil der Erneuerbaren bis 2015 auf 15 Prozent zu erhöhen.

"Wir haben die Studie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die in Hessen vorhandenen Biomassepotenziale zu erfassen und hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung - sowohl stofflich als auch energetisch - zu bewerten", sagte Dietzel bei der Vorstellung der Studie. Die von der Projektgemeinschaft Bio-Rohstoffe erstellte Studie betrachte das technische Biomassepotenzial, also den Anteil, der unter Berücksichtigung der derzeitigen technischen Möglichkeiten nutzbar sei.

Zur Bestimmung des Bioenergiepotenzials sei in der Studie der Bereich holzige Biomasse (z.B. Waldholz, Sägewerksnebenprodukte, Altholz etc.), Landwirtschaft (z.B. Stroh, Energiepflanzen, Gülle etc.) sowie Reststoffe (z.B. Bioabfall etc.) berücksichtigt worden.

Anschließend sei für jeden hessischen Stadt- bzw. Landkreis die Darstellung der Biomasse-Energiepotenziale in Megawattstunden pro Quadratkilometer und Jahr erfolgt. Unterschiede im Energiepotenzial hätten sich aus der Bewaldung sowie der landwirtschaftlichen Struktur der Kreise ergeben, teilte das Umweltministerium mit. Aber auch die Besiedlungsdichte und –struktur spiele eine Rolle, da sie Einfluss auf die Bioabfallmenge habe.

Aufgrund der Anreize des novellierten "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) sei der größte Zuwachs im Bereich der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu erwarten, schrieben die Autoren der Studie. Ein bedeutsames Entwicklungspotenzial liege außerdem in Heizkraftwerken zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) sowie den reinen Heizwerken zur Wärmeversorgung mittelgroßer Objekte.

"Insgesamt konnte für Hessen ein mittelfristig technisch mobilisierbares Potenzial von rund 14.000 Gigawattstunden pro Jahr ermittelt werden", so Dietzel. Würde dieses Biomassepotential in Kraftwerke zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) genutzt, dann könnten den Berechnungen zufolge 600.000 4-Personen-Haushalte in Hessen mit Strom und 400.000 4-Personen-Haushalte mit Wärme versorgt werden.

Hinsichtlich der Arbeitsplatzeffekte des Biomasse-Ausbaus kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass Szenarien, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung dezentraler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, also Biogasanlagen und kleinerer Heizkraftwerke liegt, den größten Zuwachs an Arbeitsplätzen versprechen.

Industrie-Rohstoffe aus Biomasse

In der Studie wurde aber auch die Konkurrenzsituation für die so genannte stoffliche Verwertung der Biomasse thematisiert. So ließen sich landwirtschaftliche Produkte neben der Erzeugung von Nahrungsmitteln und dem Anbau von "Energiepflanzen" auch für die Gewinnung von stofflichen Rohstoffen für die Industrie nutzen, beispielsweise um auch bei der Chemieproduktion die Abhängigkeit vom Öl zu reduzieren.

Traditionell würden pflanzliche und tierische Rohstoffe seit jeher für die Herstellung von Produkten wie Kleidung, Baumaterialien oder Heilmitteln genutzt. Erst im 20. Jahrhundert sei Rohöl die Grundlage vieler Produkte des täglichen Gebrauchs geworden.

"Innovative Produkte wie gewichtsreduzierte Verbundwerkstoffe" setzten sich deutlich schneller am Markt durch als reine Substitute von fossilen Rohstoffen durch Bio-Rohstoffe, schreiben die Autoren der Studie. Dies zeige sich beispielsweise im Bereich der Biologisch Abbaubaren Werkstoffe (BAW).

In den Bereichen Arzneipflanzen und Holzeinschnitt behaupte Hessen bei der stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe eine "Führungsposition". Bei der Nutzung anderer nachwachsender Rohstoffquellen leisteten einzelne Firmen wie Isofloc, ein Hersteller von Zellulosedämmstoffen, oder auch die Bo- und R+S-Technik Unternehmensgruppe, Hersteller von gewichtsreduzierten Verbundwerkstoffen für die Auto-Innenausstattung, mit Firmensitzen in Sontra und Offenbach "Pionierarbeit", heißt es in er Studie.

Zwar stünde im Bereich Landwirtschaft mengen- und flächenmäßig künftig der Energiepflanzenanbau im Vordergrund. Dennoch dürften sich für Hessen "im stofflichen Bereich Optionen für die Erzeugung qualitativ hochwertiger Rohstoffe für die Arzneiherstellung und die chemische Industrie bieten", heißt es in der Studie. Der Flächenbedarf für deren Anbau werde auf absehbare Zeit erheblich geringer sein als für Energiepflanzen, biete jedoch je Flächeneinheit hohe Wertschöpfungspotenziale.

Eine mengenmäßige Abschätzung und Bewertung des Bedarfs und des Potenzials an Biomasse-Rohstoffen als systematische Strategie "weg vom Öl" auch im stofflichen Bereich wurde in der Studie aber offenbar nicht vorgenommen.

Die Autoren merken allerdings kritisch an, dass für die stoffliche Verwertung von Bio-Rohstoffen weniger Förderprogramme angeboten würden als für den energetischen Sektor. Auf Landesebene könnten über die "Förderrichtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" im Bereich des Förderangebotes "Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft" Zuschüsse beantragt werden. Auf Bundesebene sei das "Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe" sowie die Markteinführungsprogramme "Biogene Treib- und Schmierstoffe" und "Biogene Dämmstoffe" angesiedelt.

Am 21-10-2005

Zweifelhafte Annahmen

Die Grünen weisen Warnungen vor drohenden Energieengpässen bei einem Verzicht auf ausreichende Kraftwerksneubauten entschieden zurück. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sprach am 14. April in Berlin nach Beratungen des Parteivorstandes von einer "Stromlücken-Lüge", mit der versucht werde, der Öffentlichkeit "etwas einzureden, das durch die Fakten nicht gedeckt wird". Kronzeuge der angeblichen Lücke sei dabei die Deutsche Energie-Agentur (Dena). Diese habe bei Vorlage eines entsprechende Szenarios die Annahmen gezielt so gewählt, dass eine "Stromlücke gar nicht vermeidbar ist", bemängelte der Grünen-Chef. Hier werde mit der Sorge der Öffentlichkeit um eine gesicherte Stromversorgung "in böswilliger Absicht Schindluder getrieben". So werde im Monitoringbericht die Bundesnetzagentur nach einer Befragung der Kraftwerksbetreiber von einer Stilllegung von 2400 Megawatt bis 2020 berichtet. Die Dena nehme dagegen mehr als das Zehnfache an.

Zudem berechnete die Dena einen "extrem kleinen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesicherten, verfügbaren Leistung", argumentierte Bütikofer. Dies liefe darauf hinaus, dass Offshore-Windanlagen bis 2020 keinen relevanten Beitrag zu dieser Leistung brächten.

Auch gehe die Dena in ihrer Rechnung einfach davon aus, dass es bei dem derzeit "erheblichen Stromexport" aus Deutschland in Nachbarländer bleibe. Ferner würden die angestrebte Stromeinsparung "heruntergerechnet" und etwa innovative Speichertechnoligen nicht berücksichtigt, an denen derzeit intensiv geforscht werde.

Am 14. Apr. 2008