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Akustische und optische Überwachung von Wohnungen

Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer


16. April 2008

[ngo/ddp] Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte, ohne hierbei konkret auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einzugehen, die Vereinbarung sei nicht ausreichend. Dass es für Ermittler verboten bleibe, zur Installation von Überwachungssoftware in Wohnungen einzudringen, sei "inkonsequent und unverständlich", sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg. Jede Hürde, die der Gesetzgeber errichte, um Anschlagspläne rechtzeitig aufdecken zu können, erhöhe das Risiko für potenzielle Opfer.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist geplant, das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die Frage auf ihrer Frühjahrskonferenz im brandenburgischen Bad Saarow noch einmal diskutieren.

Der SPD-Innenexperte Klaus Uwe Benneter sagte, seine Fraktion werde nicht ohne weiteres in die Pläne einwilligen. Der "Berliner Zeitung" sagte er: "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor." Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft werde, ob das Gesetz richtig angewandt werde. Auch müsse klar sein, dass Betroffene im Nachhinein informiert würden, dass ihr Computer überwacht worden ist. Auch der Innenausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) schloss Änderungen am Gesetzestext im Bundestag nicht aus.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) forderte den Koalitionspartner dagegen zur Zustimmung auf. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) warf der SPD vor, die Koalitionsarbeit zu bremsen.

Mit deutlicher Kritik reagierte auch die Opposition auf den Kompromiss. Im Schatten der Online-Durchsuchung versuche die Bundesregierung, weitere Verschärfungen "durchzuschmuggeln", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth unter Anspielung auf die Pläne für eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen. Dies sei "maßlos", kritisierte Roth. Die FDP und die Linke erneuerten ihre prinzipielle Ablehnung gegen die Ausspähung von privaten Computern. Der Eingriff in die Privatsphäre gehe zu weit.

Der Rechtspolitiker der Grünen, Jerzy Montag, sagte: "So sollte man nicht mit den Bürgerrechten spielen. Wir glauben nicht, dass die Koalition die Notwendigkeit nachweisen kann, zu dem geplanten Überwachungsinstrument zu greifen."

Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte, nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es man auch machen muss". Aus seiner Erfahrung als Richter wisse er, dass technische Überwachungen Verdächtiger in den seltensten Fällen für eine Verurteilung ausgereicht hätten.

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