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"Gefühl des Überwachtwerdens"

Autofahrer klagen gegen Kfz-Massenscanning


06. Juni 2008

[ngo/ddp] Zwei Autofahrer aus Niedersachsen und Bayern haben Klage gegen den anlasslosen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien erhoben. Trotz der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit hätten sich nur Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann (CSU) bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen, heißt es in einer am 6. Juni veröffentlichten Mitteilung der Kläger. Entgegen den klaren Vorgaben des Grundgesetzes werde in Niedersachsen und Bayern "ein massenhafter Abgleich von Nummernschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert", heißt es in den eingereichten Klageschriften.

Die Klage sei mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, sagte der niedersächsische Kläger Oliver Steinkamp. Jetzt müsse man abwarten, ob sie zur Entscheidung angenommen werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 entschieden, dass die automatische Erfassung von Autokennzeichen nur unter strengen Auflagen zulässig ist und die entsprechenden Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Andere Länder hatten daraufhin den Massenabgleich ausgesetzt. Nach Auffassung der Verfassungsrichter dürfen Kennzeichen nicht ohne Anlass und "ins Blaue hinein" und auch nicht flächendeckend erfasst werden. Ansonsten könne "ein Gefühl des Überwachtwerdens" entstehen.

Steinkamp verwies darauf, dass in Niedersachsen das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt worden sei, obwohl die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung gestanden hätten.

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