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Ärzteorganisation IPPNW fordert Beendigung der weiteren Atommüllproduktion

"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überfällig"

Angesichts der katastrophalen Zustände im Atommülllager Asse hält die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW eine weitere Atommüllproduktion nicht für verantwortbar. "Offensichtlich sind weder die Energiekonzerne, die den Atommüll produzieren, noch die Politik oder die zuständigen Kontrollbehörden in der Lage, für eine sichere Abschirmung des bisher angefallenen Atommülls zu sorgen", kritisierte Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW am Montag (8. September). In der Asse lagerten nur etwa 1 Prozent der bisher in deutschen Atomkraftwerken erzeugten Radioaktivität, beispielsweise in Form von kontaminierten Putzlumpen und von Abbruchmaterial aus stillgelegten Atomanlagen. Für die weiteren 99 Prozent, nämlich aus den hochradioaktiven und plutoniumverseuchten abgebrannten Brennelementen, sei eine verantwortbare Lösung überhaupt noch nicht in Sicht, so Claußen. Sie fordert eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wo schon seit mehreren Jahren eine Verfassungsbeschwerde zum Thema Atommüll anhängig ist.

Die IPPNW unterstützt die Atommüll-Verfassungsbeschwerde, die von Nachbarn des Atomkraftwerks Gundremmingen zusammen mit dem Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik" im September 2006 in Karlsruhe eingereicht worden ist. Nach Auffassung der Kläger verstoßen die Atomkonzerne und der Staat gegen das Grundrecht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Auch verletze der Staat seine ihm im Grundgesetz, Artikel 20a, auferlegte Pflicht, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen.

"Die Zeit drängt, denn obwohl wir schon seit Jahrzehnten das bisherige Atommüllproblem nicht gelöst haben, wird an noch 12 Kernkraftwerksstandorten in Deutschland täglich neuer tödlich strahlender Atommüll produziert", so Claußen. "Dass den Verfassungsrichtern diese Entscheidung offensichtlich nicht leicht fällt, zeigt sich schon darin, dass sie seit zwei Jahren prüfen, ob sie die eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen".

Die IPPNW erinnert daran, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung schon im Jahr 2000 festgestellt hat, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie wegen des ungelösten Atommüllproblems nicht verantwortbar sei. Dieses Votum sollte nach Auffassung von Claußen Grundlage für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein.