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Heimliche Online-Durchsuchungen

Bayern und Nordrhein-Westfalen sagen wohl Nein zu BKA-Gesetz


13. November 2008

[ngo/ddp] Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat vermutlich die Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen heimliche Online-Durchsuchungen vor. "In der jetzigen Form stimmen wir nicht zu", sagte ein Regierungssprecher am Donnerstag (13. November) in Düsseldorf. Es stünden aber noch Gespräche zwischen Bund und Ländern an. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Ende November mit der Vorlage befassen.

Auch Bayern wird vermutlich wegen Differenzen der Koalitionspartner CSU und FDP dem BKA-Gesetz im Bundesrat die Zustimmung verweigern. "Für die FDP ist klar, dass wir dieses Gesetz nicht mittragen können", sagte die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse".

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die Haltung der Liberalen. Er räumte ein, dass sich der Freistaat in der Länderkammer notfalls der Stimme enthalten müsse, da dies der Koalitionsvertrag in solchen Fällen so vorsehe.

Hamburg wird sich voraussichtlich der Stimme enthalten. Die Grünen erneuerte am Donnerstag ihre Ablehnung zu dem Gesetz. Gemäß dem Koalitionsvertrag müsse sich Hamburg in einem solchen Falle der Stimme enthalten, sagte ein Sprecher der Grün-Alternativen Liste (GAL) dem Radiosender NDR 90,3 Sender. Das BKA-Gesetz sei eine "schallende Ohrfeige für die Bürgerrechte", sagt die stellvertretende GAL-Fraktionsvorsitzende Antje Möller dem Sender. Eine Zustimmung werde es nicht geben.

Der Bundestag hatte am Mittwoch das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen. Mit der Neuregelung erhält das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorgefahren künftig unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern sowie zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung.

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