ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

Voraussichtlich keine Mehrheit im Bundesrat

SPD-Widerstand gegen Schäubles BKA-Gesetz wächst


17. November 2008

[ngo/ddp] Der Widerstand in der SPD gegen das BKA-Gesetz der Bundesregierung wächst. Auf Drängen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern erhalten. Nach dem sächsischen SPD-Landesverband verlangte am Montag (17. November) auch Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) Korrekturen an dem Vorhaben. Damit werden die Pläne der großen Koalition für zusätzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts im Anti-Terror-Kampf voraussichtlich keine Mehrheit im Bundesrat finden. CDU und CSU reagierten mit heftiger Kritik am Koalitionspartner.

Die Bundesregierung geht jedoch nach den Worten ihres Sprechers Ulrich Wilhelm "weiter davon aus, dass das BKA-Gesetz kommen kann". Wilhelm betonte: "Wir werden versuchen, daran mitzuwirken." Es müsse ein gemeinsames Interesse von Bund und Ländern geben, dass das Bundeskriminalamt seine Aufgaben wahrnehmen könne.

Hay betonte, Schleswig-Holstein habe im Innenausschuss des Bundesrates einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. "Es gibt nach wie vor zentrale Punkte im Gesetzentwurf, die verbessert werden müssen." So müsse es bei der Online-Durchsuchung einen "umfassenden Richtervorbehalt" geben, so Hay.

Am Sonntag hatte sich bereits die sächsische SPD auf einem Landesparteitag überraschend gegen das BKA-Gesetz ausgesprochen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD in Sachsen muss sich der Freistaat im Bundesrat enthalten, wenn sich beide Partner nicht auf eine gemeinsame Haltung einigen können. Wegen der knappen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer seit dem Verlust der absoluten Mehrheit der CSU in Bayern und des Widerstands der FDP zeichnet sich deshalb ein Scheitern des BKA-Gesetzes ab.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach betonte: "Man muss davon ausgehen, dass es ein Vermittlungsverfahren geben wird." Allerdings könne er nach den mehrjährigen Verhandlungen und der Zustimmung der Bundes-SPD zum vorliegenden Text keinen Spielraum für Änderungen mehr erkennen.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz kritisierte das Nein der sächsischen Sozialdemokraten zur BKA-Novelle. Es handele sich dabei um ein "völlig normales Polizeigesetz". Die Online-Durchsuchung sei zwar neu, aber "millimetergenau so im Gesetz abgebildet worden, wie das Bundesverfassungsgericht es in einer sehr bemerkenswerten Entscheidung für verfassungskonform gehalten hat", behauptete Wiefelspütz.

Grünen-Chefin Claudia Roth sprach dagegen von "guten Nachrichten" aus Sachsen. Das Beste wäre nach ihren Worten, wenn das Gesetz "krachend scheitert". Auch der Linke-Datenschutzbeauftragte Jan Korte begrüßte es, dass die sächsische SPD nicht der "bürgerrechtsfeindlichen Politik" der Bundestagsfraktion folge.

[Druckversion]                

 

Lesen Sie auch

"Abbau der Bürgerrechte"
Heftige Kritik von Opposition und Juristen an Koalitionseinigung über BKA-Gesetz

Akustische und optische Überwachung von Wohnungen
Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer

Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen
Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung

NRW-Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht

Überwachung bereits möglich
"Online-Durchsuchungen bringen gar nichts"

Schäuble will rechtliche Grundlage
BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen

Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift
Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

20:17Bundesregierung dementiert Griechenland-Hilfspaket
19:56Großbritannien: 400 Menschen droht Kündigung bei Schließung von Cadbury-Fabrik
18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen
16:38Sri Lanka: Präsident löst Parlament auf