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Krebs

Bundeswehr muss Witwe wegen Radarstrahlen Rente zahlen


20. November 2008

[ngo/ddp] Die Bundeswehr muss der Witwe eines Soldaten, der Radarstrahlen ausgesetzt war, eine Rente bezahlen. Das befand das Sozialgericht Aachen in einer am Mittwoch (19. November) veröffentlichten Entscheidung. Demnach hat die Frau Anspruch auf eine Rente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Der Mann hatte als "Starfighter"-Mechaniker bei der Bundeswehr gearbeitet und war 1993 an einer Krebserkrankung gestorben.

Seine Witwe hatte laut Gericht erst Jahre später einen Rentenantrag gestellt, da ihr erst dann ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Arbeitsplatz ihres Mannes und seiner Erkrankung bekanntgeworden war. Die Bundeswehr hatte den Rentenantrag abgelehnt und argumentiert, das Bodenpersonal sei keinem Risiko ausgesetzt gewesen.

Das Sozialgericht vertrat indes die Auffassung, der Mann sei sehr wohl Radarstrahlen ausgesetzt gewesen, da er für die Vor- und Nachkontrolle startender und landender Starfighter zuständig war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az: S 25 (18) VS 192/07

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