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Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben

Tag des Grundgesetzes

Mit einem "Aufruf zur Verteidigung des Folterverbots"beziehendeutscheVerfassungsrechtler Position gegen Tendenzen, das absolute Folterverbot und die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu relativieren. Anlass ist der "Tag des Grundgesetzes" am 23. Mai. Die Stellungnahme geht auf eine Initiative von amnesty international (ai) Deutschland zurück. Die Verfassungsrechtler widersprechen darin den "Stimmen, die Folter in bestimmten Ausnahmesituationen zulassen wollen, um menschliches Leben zu retten."

Sie wenden sich insbesondere gegen Versuche, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschriebene Unantastbarkeit der Menschenwürde einzuschränken. In der aktuellen juristischen Debatte findet sich die gefährliche Ansicht, dass Folter zur Lebensrettung mit der Unantastbarkeit der Würde vereinbar sei. Die Verfassungsrechtler erinnern daran, dass dieser Auffassung gewichtige verfassungsrechtliche Grundsätzen entgegenstehen. "Folter zerstört die Grundlagen des Staates. Sie muss deshalb auch in Ausnahmefällen verboten bleiben", sagte der ai-Experte für Verfassungsfragen, Reinhard Marx.

Zu den 25 Unterzeichnern gehören der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Ernst Benda; Ernst Denninger, emeritierter Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt/M.; der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Ernst Gottfried Mahrenholz, der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig, der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rudolf Bernhardt und der frühereRichter am Bundesverfassungsgericht Bertold Sommer.

Das Positionspapier ist Teil einer ai-Initiative. Am 12. Mai stellte die Organisation den Aufruf "Nein zur Folter. Ja zum Rechtsstaat" vor, den 182 Persönlichkeiten und Organisationen aus verschiedenen Bereichen der deutschen Gesellschaft unterschrieben haben. Der Aufruf erschien als ganzseitige Anzeige am 14. Mai in der Süddeutschen Zeitung und am 17. Mai in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.