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Hartz IV führt zu Beschwerdeflut beim Petitions-Ausschuss


01. Juni 2005

[ngo/ddp] Wegen der Gesundheitspolitik und der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" haben sich im vergangenen Jahr deutlich mehr Bürger mit Petitionen an den Bundestag gewandt. Die Zahl der Eingaben an den Petitionsausschuss stieg gegenüber 2003 um 15 Prozent auf 17 999, wie der Vorsitzende Karlheinz Guttmacher (FDP) am Mittwoch mitteilte. Täglich gingen über 70 Zuschriften ein - bei steigender Tendenz. Die relativ meisten Petitionen kommen weiterhin aus dem Osten Deutschlands.

"Das Berichtsjahr begann mit einer Flut von Eingaben zur Gesundheitsreform und endete mit einer Fülle von Zuschriften zu Hartz IV", sagte Guttmacher. Insgesamt wendeten sich im vergangenen Jahr 227 481 Einzelpersonen an den Ausschuss, wobei so genannte Sammel- oder Massenpetitionen jeweils nur als Einzeleingabe gezählt werden.

Guttmacher sagte, bei nahezu jeder zweiten Petition habe der Ausschuss den Menschen eine Lösung anbieten können - "zwar nicht immer das Gewünschte, aber oftmals einen für alle Beteiligten annehmbaren Kompromiss". Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liege derzeit bei rund sechs bis neun Monaten. Die Eingaben zu "Hartz IV" seien deshalb zum größten Teil noch nicht abgeschlossen.

Beschwerdefreudigste Bundesbürger waren 2004 die Berliner. Sie richteten 606 Eingaben pro einer Million Einwohner an den Bundestag und verdrängten damit die Brandenburger auf Platz zwei. Das Saarland mit 132 und Baden-Württemberg mit 113 Eingaben pro einer Million Einwohner waren die Länder mit den wenigsten Petitionen.

Trotz der Zunahme der Eingaben um 30 Prozent gegenüber 2002 liegt die Zahl der Petitionen derzeit immer noch unter dem Höchststand der Nachwendezeit, wie der Ausschuss-Vizevorsitzende Klaus Hagemann (SPD) sagte. Anfang der 90er Jahre seien bis zu 23.000 Petitionen jährlich eingereicht worden. Ab 1. September dieses Jahres sind erstmals auch Petitionen per E-Mail möglich. Der Ausschuss, dem 25 Parlamentarier angehören, rechnet dann mit einer weiteren Zunahme der Eingaben.

Nach dem Grundgesetz kann sich jedermann in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Das Eingabenrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, sofern das Anliegen die Bundesgesetzgebung oder Bundesbehörden betrifft.

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