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BfR fordert Warnhinweise auf Bitter-Getränken

Nichts für Schwangere

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordert Warnhinweise auf den Verpackungen chininhaltiger Getränke. Die beliebten Tonic- oder Bitter-Lemon-Getränke trügen den Hinweis "chininhaltig", doch der Grund dafür sei den wenigsten Verbrauchern bekannt. Dabei sollten insbesondere Schwangere auf den Konsum verzichten, so BfR-Präsident Andreas Hensel. Auch Menschen, denen vom Arzt wegen eines bestimmten Krankheitsbildes oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloiden von Chinin abgeraten werde, sollten chininhaltige Getränke meiden. Auch eine umfassende Information der Verbraucher über Nebenwirkungen von Chinin sei nötig. Die Anzeichen einer Chinin-Unverträglichkeit, die bei bestehender Überempfindlichkeit bereits nach dem Konsum kleiner Chininmengen auftreten können, sind nach Ansicht des BfR in der Bevölkerung zu wenig bekannt. Als unerwünschte Wirkungen in Folge von Chininaufnahmen seien vor allem Tinnitus, Sehstörungen, Verwirrtheit oder Hautblutungen und Blutergüsse zu nennen.

Auch wenn der Genuss chininhaltiger Getränke für den Großteil der Bevölkerung unproblematisch sei, könne der Konsum größerer Mengen für einzelne Personen gesundheitlich bedenklich sein. Das BfR empfahl, die bisherige Kennzeichnung um gezielte Hinweise für Schwangere und bestimmte andere Risikogruppen zu erweitern.

Chinin ist ein bitter schmeckendes, kristallines Pulver, das aus der Rinde des Chinarindenbaums, Cinchona pubescens, gewonnen wird. In der Medizin wird das Alkaloid zur Behandlung von Malaria und nächtlichen Wadenkrämpfen eingesetzt. Chinin wird aber auch als Geschmacksstoff, vor allem in Getränken wie Tonics und bitteren Zitronenlimonaden eingesetzt. In Deutschland dürfen alkoholfreie Erfrischungsgetränke maximal 85 Milligramm Chinin pro Liter (mg/L) enthalten.

In größeren Mengen konsumiert, könne Chinin gesundheitlich problematisch sein. Mögliche Risiken sieht das BfR insbesondere für Schwangere: In der wissenschaftlichen Literatur werde über "Entzugserscheinungen" bei einem Neugeborenen berichtet, dessen Mutter während der Schwangerschaft täglich über einen Liter Tonic Water getrunken habe. 24 Stunden nach der Geburt sei festgestellt worden, dass der Säugling nervös zitterte. In seinem Urin sei Chinin nachgewiesen worden.

Wegen ihres leicht bitteren Geschmacks sind chininhaltige Getränke beliebte Durstlöscher, die gerade in den Sommermonaten in größeren Mengen getrunken werden - auch von Schwangeren. Mehr noch: Im Internet fänden sich Empfehlungen, nach denen schwangeren Frauen der Konsum chininhaltiger Getränke ausdrücklich angeraten werde, um nächtlichen Wadenkrämpfen entgegenzuwirken oder morgendlicher Übelkeit zu begegnen. Der Rat des BfR an Schwangere hingegen, vorsorglich auf chininhaltige Getränke zu verzichten, erfolge in Anlehnung an die Verwendung von Chinin als Arzneimittel - hier gelte eine Schwangerschaft als Kontraindikation.

Auch Menschen, denen vom Arzt aufgrund bestimmter Krankheitsbilder wie Tinnitus, Vorschädigung des Sehnervs, bestimmten Formen der hämolytischen Anämie oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloide von der Einnahme von Chinin abgeraten wird, sollten nach Ansicht der staatlichen Risikoforscher auf chininhaltige Lebensmittel verzichten. Wer Herzrhythmusstörungen habe oder Arzneien einnehme, die mit Chinin Wechselwirkungen zeigten, wie etwa blutgerinnungshemmende Medikamente, solle chininhaltige Limonaden nur nach Rücksprache mit einem Arzt trinken. Mit diesen Empfehlungen werde der Gesundheitsschutz im Lebensmittelbereich den Maßnahmen zur Risikoabwehr im Arzneimittelbereich angepasst, so das BfR.