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Untersuchung zu Risiken von Gen-Mais zur Veröffentlichung freigegeben

Organschäden bei Testratten

Greenpeace hat sich vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den US-SaatgutkonzernMonsanto mit dem Anspruch auf Akteneinsicht zum genmanipulierten Mais MON 863 durchgesetzt. Laut am Freitag veröffentlichtem Gerichtsbeschluss muss eine mehr als 1000 Seiten umfassende Studie über Gesundheitsschäden bei Ratten nach der Verfütterung dieses Gen-Mais jetzt veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte im April nach Aufforderung durch Greenpeace die Freigabe der brisanten Studie beschlossen. Dagegen hatte Monsanto jedoch Einspruch vor dem Verwaltungsgericht eingelegt, der jetzt im Eilverfahren zurückgewiesen wurde.

"Das Kölner Gericht hat einen Präzedenzfall für die Informationsfreiheit geschaffen", sagte Gentechnikexperte Christoph Then von Greenpeace. "Monsanto ist mit seinem Versuch, den unliebsamen Untersuchungsbericht geheim zu halten, gescheitert. Ein wichtiger Erfolg für Greenpeace und die Verbraucher in Europa."

Die Fütterungsversuche mit MON 863 hatten im April 2004 für internationale Diskussionen gesorgt, als die französische Tageszeitung "Le Monde" über negative Effekte bei den Tieren berichtete. Danach zeigten Ratten, an die der Gen-Mais mit eingebautem Insektengift verfüttert wurde, deutliche Veränderungen im Blutbild und Organschäden. "Dies ist ein Hinweis auf mögliche gesundheitliche Schäden durch Gen-Food", so Then. Monsanto bestreite diese Effekte nicht, behaupte aber, dass sie nicht vom Gen-Mais verursacht worden seien.

Laut Greenpeace will der EU-Ministerrat bereits am 24. Juni darüber entscheiden, ob der Gen-Mais MON 863 in Europa zum Import zugelassen wird. Laut EU-Umweltinformationsgesetz und deutschem Gentechnikgesetz habe die Öffentlichkeit jedoch ein Anrecht auf Zugang zu den Daten. Bis 24. Juni könnten die umfangreichen Unterlagen allerdings kaum vollständig geprüft werden. Zudem sei davon auszugehen, dass Monsanto gegen die Entscheidung des Gerichtes Beschwerde einlegt und das Oberverwaltungsgericht in Münster erneut über den Fall urteilen muss. Unklar sei, ob der Zugang zu den Akten dann bis zur weiteren Entscheidung erneut blockiert wäre.

"Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Zulassung des Gen-Mais im Ministerrat mit klarer Mehrheit ablehnen", forderte Christoph Then. Die Entscheidung des Gerichtes zeige, dass die Akten zu Unrecht geheim gehalten wurden. "Das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz kann nur gewahrt bleiben, wenn das Zulassungsverfahren jetzt in letzter Minute gestoppt wird." Die deutsche Regierung habe dagegen die Zulassung von MON 863 für den europäischen Markt bisher befürwortet.

Auch in anderen EU-Ländern versuchten inzwischen Umweltgruppen und Politiker, Einsicht in den geheim gehaltenen Untersuchungsbericht zu erlangen. So sei Greenpeace in Schweden inzwischen vor dem Supreme Court, der höchsten gerichtlichen Instanz in solchen Fällen. In Frankreich versuche eine Ex-Umweltministerin Einsicht zu erwirken und in England sei es das Umweltministerium zusammen mit einer nicht näher bekannten Gruppe. Bisher hätte es aber noch keinen freien Zugang für unabhängige Experten gegeben, die die Rattenversuche bewerten wollten. Die letztjährige Entscheidung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, den Gen-Mais für unbedenklich zu erklären, wurde deswegen mehrfach heftig kritisiert.