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Bayern

Volksbegehren für Mitbestimmung bei Mobilfunkantennen noch bis Montag


13. Juli 2005

Bild: Matthias Spittmann[ngo] Viele Bürger und auch Ärzte und Wissenschaftler halten den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich. Mehrere Untersuchungen warnen vor Gefahren der Mobilfunkstrahlung - etwa vor Erbgutschäden oder dass sich die Blut-Hirn-Schranke öffnet. Daher fordert ein Bündnis aus Ärzten und Bürgerinitiativen in Bayern die Beteiligung der Bürger vor dem Bau neuer Antennen. Die erste Hürde - 25.000 Unterschriften - hat die Initiative mit rund 34.000 Unterzeichnern genommen. Jetzt gehe es darum, möglichst viele Verbände und Privatpersonen als Unterstützer zu gewinnen. Ein überparteiliches Bündnis sei entstanden. Noch bis Montag läuft die Frist, in der sich 920.000 bayerische Bürger in die Unterstützungs-Listen eintragen müssen.

Bisher lasse die bayerische Bauordnung den gewählten Kommunalpolitikern keinen echten Entscheidungsspielraum, da Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei sind. Dies soll in diesem Jahr durch ein Volksbegehren geändert werden. Sendeanlagen sollen künftig nach dem Vorsorgeprinzip nicht in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern an unproblematischeren Standorten errichtet werden können. Um dies zu erreichen, müsse eine Genehmigungspflicht für Sendemasten in der Bayerischen Bauordnung und die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm verankert werden.

Die 14-tägige Eintragungszeit dauert noch bis Montag. Innerhalb dieser vom Innenministerium festgelegten Zeit müssen sich 10 Prozent aller bayerischen Wähler bei ihren Gemeinden in dort ausliegende Listen eintragen. Das sind etwa 920.000 Bürgerinnen und Bürger. An dieser hohen Hürde scheitern viele Volksbegehren, weil die gesamte öffentliche Bekanntmachung von den Initiatoren selbst organisiert werden muss.

Wenn sich 10 Prozent aller Bürger während der 14 Tage eintragen sollten, kommt es an einem ebenfalls vom Innenministerium festgelegten Termin zum Volksentscheid. Dafür werden dann wie bei Wahlen von der Gemeinde Mitteilungen verschickt. Weil auf Bundesebene ein Volksbegehren nicht möglich ist, bleibt der Initiative nur der zweitbeste Weg: Mit einem Volksbegehren in Bayern öffentliche Genehmigungsverfahren mit Nachbarschaftsbeteiligung bei der Auswahl der Sendemastenstandorte erreichen.

Das Volksbegehren richte sich nicht grundsätzlich gegen Mobilfunk. Unbestreitbar habe dieser auch positive Seiten. Doch die Standorte für Sendeanlagen müssten sorgfältiger ausgewählt werden. Nicht die geringsten Kosten dürften ausschlaggebend für die Standortauswahl sein, sondern eine möglichst große Gesundheitsverträglichkeit.

Foto: ngo-online

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