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Abschiebungshaft

"Das Vorgehen gegenüber Flüchtlingen wird immer brutaler"


10. August 2005

[ngo] Nach Auffassung der Menschenrechtsorganisation "Pro Asyl" wird das Vorgehen gegenüber Flüchtlingen immer brutaler. Im Fall einer schwer traumatisierten Flüchtlingsfrau aus Tschetschenien werde der Suizidversuch dieser Frau als Argument "missbraucht", sie in Abschiebungshaft zu nehmen. Den zuständigen Gerichten werden rechtswidrige Entscheidungen vorgeworfen.

Frau A. wurde nach Informationen von Pro Asyl einen Tag vor der Verhängung der Abschiebungshaft aus der Psychiatrie entlassen. Als sie am 29. Juli beim Sozialamt vorgesprochen habe, um einen Krankenschein abzuholen, sei sie dort festgenommen worden. Die schwer kranke Frau befinde sich seitdem im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg.

Nach Auffassung von Pro Asyl ist die Inhaftierung von Frau A. "zynisch, unmenschlich und rechtswidrig". "Wir appellieren eindringlich an Innenminister Ingo Wolf, die sofortige Freilassung von Frau A. zu verlassen."

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna argumentiere in ihrem Haftantrag: "Es besteht der begründete Verdacht, dass sie sich erneut selbst verletzt, um sich der Abschiebung nach Polen zu entziehen". Das Amtgericht Kamen machte nach Auffassung der Menschenrechtsorganisation "den Skandal komplett", indem es noch am gleichen Tag Abschiebungshaft mit der Begründung verhängt habe, es bestehe "Fluchtgefahr", denn Frau A. habe durch "Suizidversuch versucht, die Abschiebung zu verhindern".

Der zuständige Richter habe weder eine ordnungsgemäße Anhörung durchgeführt. Er habe Frau A. nicht einmal gesehen, schreibt Pro Asyl. Eine Feststellung der Haftfähigkeit habe daher nicht erfolgen können.

Die erforderliche Anhörung sei "unter entwürdigenden Bedingungen" erst in der Haftanstalt durchgeführt worden. Seit dreizehn Tagen befindee sich Frau A. in einem desolaten Zustand im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

Die sofortige Beschwerde ihrer Rechtsanwältin gegen die offensichtlich rechtwidrige Verhängung der Haft liege seit zehn Tagen beim Landgericht Dortmund, ohne dass eine Entscheidung ergangen sei.

[Druckversion]                

 

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