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Sieg für Airbase-Blockierer beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main

Freispruch

Das OLG Frankfurt hat am Freitag zwei Freisprüche des Landgerichts bestätigt, wie die Friedensorganisation Pax Christi mitteilt. Vier Mitglieder der Friedensbewegung, die aus Protest gegen den Irak-Krieg 2003 im März 2003 die US-Airbase Frankfurt gewaltfrei blockiert hatten, sind damit endgültig vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin de Boer-Engelhard begründete dies damit, dass die Kriterien des Nötigungsparagraphen (§ 240 Strafgesetzbuch) durch die Aktion nicht erfüllt würden. Zweifelhaft sei bereits, ob die Aktion als "Gewalt" im Sinne des § 240 gewertet werden könne, jedenfalls liege keine Verwerflichkeit vor, was Voraussetzung für eine Verurteilung wäre.

Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim OLG. Während die Angeklagten in erster Instanz wegen Nötigung verurteilt worden waren, hatte sie das Landgericht freigesprochen. Gegen diese Freisprüche war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Die Staatsanwaltschaft beim OLG widersprach jedoch der Auffassung der eigenen Kollegen beim LG und beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen.

Allerdings waren die Sitzblockierer wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße verurteilt worden. Hiergegen hatte ein Betroffener ebenfalls Revision eingelegt. Die inhaltliche Debatte über diese Revision verweigerte das OLG jedoch, indem es diese Revision abtrennte und sie sieben Tage vor der heutigen Hauptverhandlung ohne mündliche Verhandlung verwarf.

Die Kampagne "resist the war", die die Airbase-Blockaden gegen den Irak-Krieg initiiert hatte, bewertet das endgültige Scheitern des Nötigungsvorwurfs als großen politischen Erfolg für die Friedensbewegung. Rund 50 Angeklagte hätten sich über zwei Jahre lang den Prozessen gestellt und sich nicht beugen lassen. Etwa 30 noch anhängige Prozesse in den unteren Instanzen müssen nun zu Gunsten der Angeklagten eingestellt werden.

Allerdings bedeutet die Weigerung des Oberlandesgerichts, über die Revision gegen die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht zu verhandeln, ein politisches und rechtliches Ausweichen. Bei der Geltendmachung der Rechtfertigungsgründe für die Aktionen Zivilen Ungehorsams wäre die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges und die grundgesetzwidrige Unterstützung dieses Krieges durch die Bundesregierung zur Verhandlung gekommen. Vor dieser Debatte scheuten die Gerichte bis heute zurück und schützen damit das rechtswidrige Handeln der Bundesregierung.