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Durchsuchung der "anti atom aktuell" war rechtswidrig

Kein Anfangsverdacht

Die Polizeimaßnahme gegen die Redaktion der Zeitschrift "anti atom aktuell" (aaa) war nach Auffassung des Landgerichts Lüneburg rechtswidrig. Mit dieser Entscheidung rügte das Gericht die Durchsuchung der Redaktionsräume und der Wohnungen der Journalisten Elisabeth Krüger und Martin Nesemann. Die Durchsuchung der bedeutendsten Zeitschrift der deutschen Anti-Atom-Bewegung war nach Angaben der Redaktion im August von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht und Computer und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt worden. Dagegen hatten die Hamburger Anwälte Schön und Römmig Beschwerde eingelegt. "Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen" heißt es im Beschluss der 6. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg, selbst "Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich."

In seiner Begründung weist die Kammer nach Angaben der Redaktion auf die besondere Schwere hin, mit der durch eine Hausdurchsuchung in Grundrechte eingegriffen wird. Die "sorgfältige" Überprüfung des Sachverhalts durch den zuständigen Richter müsse Grundvoraussetzung einer solchen Maßnahme sein.

Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) hatte zuvor in einer Stellungnahme diesen Richtervorbehalt angemahnt und gerügt, dass das Amtsgericht Dannenberg - "wie bereits häufig im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Lagerung von Atommüll in Gorleben" - seine Wächterfunktion missachtet habe.

Staatsanwaltschaft: "Aufforderung zu Straftaten"

Eingeleitet hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren offenbar wegen einer "Aufforderung zu Straftaten". Sie habe damit Bezug auf die Internetseite der Veranstaltungswoche "prekär-camp" genommen.

In der Programmübersicht seien an mehreren Tagen Workshops zum Thema "Yomango" genannt worden. In der spanischen Umgangssprache bedeute yo mango sowohl "ich esse" wie "ich klaue". "Yomango" ist laut anti atom aktuell eine von Künstlerinnen in Barcelona initiierte Form des Protests gegen Verarmung und Verunsicherung der Lebensverhältnisse.

Landgericht: keine Anhaltspunkt - "bloße Vermutungen"

Auch hiermit hat sich die Landgerichts-Kammer unter Vorsitz von Dr. Gützow befasst und schreibt im Beschluß: "Zahlreiche Fragen sind offen, beziehungsweise die Antworten auf diese Fragen sind bloße Vermutungen: Wo sollten etwaige Taten stattfinden? In welchen Geschäften sollte in der provinziell angehauchten Kleinstadt Lüchow gegen angeblich zunehmende Kommerzialisierung durch Diebstähle protestiert werden?" Eine Aufforderung zur strafbaren Handlung konnte das Gericht nicht erkennen.

Republikanische Anwaltsverein: "Gute Gelegenheit, sich Daten über eine nicht genehme Publikation zu verschaffen" Nach Auffassung von Karen Ullmann vom Republikanischen Anwaltsverein "entsteht der Verdacht, dass hier eine aus Sicht der Staatsanwaltschaft gute Gelegenheit genutzt wurde, sich Daten über eine nicht genehme Publikation, die anti atom aktuell, zu verschaffen. Hierin ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit zu sehen. Auch die gesetzlichen Schweigerechte von Redakteur/innen über Informant/innen wurden so wegen eines geringfügigen Vorwurfs schwer verletzt."

Deutsche Journalisten-Union: "Eingriff war unverhältnismäßig" Da sich die Aktion gegen eine Redaktion gerichtet habe, wiege die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs besonders schwer, meint der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union (dju). Wie schon in früheren vergleichbaren Fällen könne der angebliche strafrechtliche Anlass für die Durchsuchung nur als Vorwand für eine Ausforschung des Redaktionsgeheimnisses verstanden werden.

Die Journalisten-Union warnt ausdrücklich davor, den Vorgang wegen des geringen publizistischen Marktgewichts des betroffenen Presseorgans zu unterschätzen. "Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt oder sie existiert nicht", meint der Sprecher der Journalisten-Union Manfred Protzner. "Wer Rechte der anderen nicht verteidigt, setzt die eigenen aufs Spiel."

Wie die Redaktion der anti atom aktuell offenbar von Oberstaatsanwalt Warnecke erfuhr, sind die beschlagnahmten Gegenstände freigegeben. Eine Aushändigung durch Beamte der Staatsschutzpolizei sei in die Wege geleitet.