ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

Pro Asyl

Deutsche Behörden sollen Entführung eines Deutschen nach Syrien gedeckt haben


24. November 2005

[ngo] Als skandalös hat amnesty international (ai) Medieninformationen bewertet, wonach der deutsche Staatsbürger syrischer Herkunft Mohammed Haydar Zammar in Syrien von Beamten deutscher Geheimdienste und des Bundeskriminalamts verhört wurde. Zammar war Presseberichten des "Spiegel" zufolge 2001 vom US-amerikanischen Geheimdienst nach Syrien entführt worden. ai fordert die Bundesregierung auf, den Vorfall und die Rolle der beteiligten deutschen Geheimdienste sowie des BKA aufzuklären.

"Der Spiegel" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, Beamte des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts seien im November 2002 nach Damaskus gereist, um Zammar - der zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr als "verschwunden" galt - drei Tage lang zu verhören. Gegenstand der Verhöre waren offenbar Zammars Kontakte zu radikalen, gewaltbereiten Islamisten und den Attentätern, die die Anschläge des 11. September 2001 ausgeführt haben.

"Wenn der Bericht des 'Spiegel' zutrifft, haben deutsche Beamte in einem Land, dass für Folter bei Verhören bekannt ist, einen deutschen Häftling verhört, ohne sich für ein rechtsstaatliches Verfahren einzusetzen", sagte Ruth Jüttner, Nahost-Expertin von ai. "Das ist ein Skandal! Den Beamten musste klar sein, dass Zammar völkerrechtswidrig entführt, an geheimem Ort festgehalten sowie sehr wahrscheinlich gefoltert wurde. Die deutschen Behörden haben sich der unterlassenen Hilfeleistung, wenn nicht der Komplizenschaft mit den syrischen Behörden schuldig gemacht, die für das "Verschwindenlassen" und die unmenschliche Behandlung Zammars verantwortlich sind."

Mohammed Haydar Zammar wurde im Herbst 2001 in Marokko festgenommen und vermutlich nach Syrien entführt. Seitdem gilt Zammar als "verschwunden". Mitgefangene berichteten ai, dass Zammar ohne Kontakt zur Außenwelt in einer unterirdischen Einzelzelle des "Far Falastin", einer Haftanstalt des Militärgeheimdienstes in Damaskus, inhaftiert ist. Das Far Falastin ist für routinemäßige schwerste Folter berüchtigt. Es liegen Hinweise vor, dass Zammar während seiner Haft gefoltert wurde. Zeugen berichten, er sei extrem abgemagert.

"Geheimdienste und Behörden operieren nicht im rechtsfreien Raum. Insbesondere das BKA ist verpflichtet, eigene Ermittlungen einzuleiten, wenn es Hinweise dafür gibt, dass Deutsche im Ausland Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen werden," sagte Jüttner. Das Auswärtige Amt scheint von den beteiligten Behörden über den Vorgang nicht informiert worden zu sein. Statt dessen versuchte es über seine Botschaft in Damaskus mehrfach erfolglos, eine Besuchserlaubnis und konsularische Betreuung für Zammar zu erwirken.

[Druckversion]                

 

Lesen Sie auch

Beginn des Irak-Kriegs soll von deutschem Geheimdienst beeinflusst worden sein

Geheime CIA-Flugzeuge angeblich häufig in Deutschland gelandet

Amnesty international legt neuen Bericht über geheime US-Gefängnisse vor

Freispruch im Prozess um Anschlagsplanung auf US-Militäreinrichtung

 

Links

Zu ai

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

20:37Obama: Mittelweg zwischen alten und neuen Energiequellen finden
20:17Bundesregierung dementiert Griechenland-Hilfspaket
19:56Großbritannien: 400 Menschen droht Kündigung bei Schließung von Cadbury-Fabrik
18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen