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"Informationelle Fremdbestimmung"

Breite Kritik an Plänen zur Speicherung aller Internet- und Telefonverbindungen


09. Dezember 2005

Bild: PhotoCase.com[ngo] Als "Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die Pläne der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten bezeichnet. Eine demokratische Gesellschaft zeichne sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollierten, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Das gelte im digitalen Zeitalter insbesondere für den Datenschutz. Die Verbraucherschützer forderten die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, den Richtlinien-Entwurf komplett zurückzunehmen. In der kommenden Woche debattiert das Europaparlament den Entwurf. Am Donnerstag übergaben über 20 Organisationen von Bürgern, Freiberuflern und Unternehmen haben dem Europäischen Parlament eine "Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung", in dem sie sich ebenfalls gegen die Überwachungs-Pläne aussprechen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete den Richtlinienvorschlag als weder erforderlich noch verhältnismäßig. "Die Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten ohne Einwilligung der Betroffenen ist ein Beitrag zur flächendeckenden Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation", sagte Müller. Der Richtlinienvorschlag berge die Gefahr, dass sich die Europäische Union beim Datenschutz vom Leitbild des mündigen Verbrauchers, der über Umfang und Dauer der Speicherung von persönlichen Daten selbst entscheidet, verabschiede. "Aus der informationellen Selbstbestimmung wird langsam aber sicher eine informationelle Fremdbestimmung", bewertet Müller die zunehmende Daten-Sammelwut.

Datenschutzbeauftragter: Hemmungen fallen gelassen

Ähnlich äußerte sich auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann bei der Vorstellung des 26. Jahresberichts. Unter Hinweis auf eine tatsächliche oder vermeintliche Gefährdung der inneren Sicherheit würden viele Hemmungen fallen gelassen, die noch vor Jahre für einen vernünftigen Ausgleich der Sicherheitsbelange mit den Bürgerrechten gesorgt hätten.

Die Verbraucherschützer vom vzbv warnten zudem davor, durch eine weitgehende Vorratsspeicherung höchstpersönlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten ohne konkreten Verdachtsfall die Vertrauensbasis zwischen Anbietern und Kunden von Telekommunikationsdiensten zu beschädigen. "Persönliche, verbindungsbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden genutzt werden und müssen zeitnah gelöscht werden", forderte vzbv-Chefin Müller. Nur in begründeten Einzelfällen dürften diese einer strafrechtlichen Verfolgung zugänglich gemacht werden.

Datenspeicherung als Freiheitsverlust

Die Kehrseite jeder vorsorglichen Datenerfassung, -speicherung und -weiterverarbeitung bedeutet nach Ansicht des vzbv ein Stück Autonomie- und Freiheitsverlust für Bürger und Verbraucher. "Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat verstößt gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz", sagte Müller. Daten dürften ohne Einwilligung der Betroffenen nur gespeichert werden, wenn und soweit dies zu einem bestimmten, gesetzlich zugelassenen Zweck erforderlich sei. Eine Vorratsdatenspeicherung unter "strenger Berücksichtigung des Datenschutzes", wie sie von ihren Befürwortern gefordert werde, sei ein Widerspruch in sich. Auch sei es nicht ausreichend, die Zugriffsberechtigung, Verwendung und Weitergabe von Daten zu regulieren. Der Datenschutz beginne nicht erst bei der Verwendung von Daten, sondern bereits bei ihrer Erfassung und Speicherung.

Erklärung gegen "größte Gefahr für Recht auf selbstbestimmtes und privates Leben"

Am Donnerstag übergab ein Bündnis von mehr als 20 Organisationen, darunter beispielsweise die Humanistische Union und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dem Europaparlament eine Erklärung gegen den Richtlinen-Entwurf. Sie warnten, dass die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers "die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben darstellen könnten". Sie forderten, alle Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufzugeben.

Eine Vorratsdatenspeicherung greife massiv in die Privatsphäre ein. Sie beeinträchtige alle Aktivitäten, die Vertraulichkeit erforderten - etwa von Ärzten oder Journalisten ebenso wie politische Betätigungen. Sie verhindere zudem Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie sei unnötig und könne von Kriminellen leicht umgangen werden.

Richtlinen-Entwurf: Alles bis zu zwei Jahren gespeichert

Der Vorschlag für eine europäische Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist sehr weitgehend. Sein Geltungsbereich erfasst alle Daten von Telefon, Handy und Internet. Gespeichert werden sollen die jeweilige Verbindungsnummer, die Namen der an der Verbindung beteiligten Personen, deren Adressen, ihre Standorte einschließlich der sich hieraus ergebenden Bewegungsprofile sowie das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung. Der Richtlinienvorschlag sieht eine obligatorische, verdachtsunabhängige Speicherung von einem Jahr für Telekommunikationsdaten und von sechs Monaten für Internetdaten vor. Nach dem Willen des Ministerrates soll die Speicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten sogar sechs bis 24 Monate betragen. Bisher dürfen deutsche Telekommunikations-Unternehmen nur abrechnungsrelevante Verbindungsdaten speichern, nicht aber z.B. Daten über den Standort von Mobiltelefonen oder über die Nutzung von E-Mail und Internet.

Foto: PhotoCase.com

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