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EU-Parlament beschließt Überwachung aller Kommunikationsdaten

Bürger "überwacht wie gewöhnliche Kriminelle"

Das Europaparlament hat am Mittwoch die langfristige vollständige Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verbindungsdaten in der gesamten EU beschlossen. Nach dem Kompromiss zwischen den beiden großen Fraktionen der Sozialdemokraten und der Konservativen müssen diese Informationen künftig mindestens sechs Monate bis zwei Jahre aufbewahrt werden. Zudem ist es den Mitgliedsstaaten gestattet, diese Fristen noch weiter auszudehnen. Damit wird für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar, wer wann von wo aus mit wem telefoniert oder an wen eine e-Mail oder SMS verschickt hat. Ebenso kann der Staat erfahren, wer wann welche Internet-Seite aufgerufen hat und mit welcher IP-Adresse der Nutzer im Netz war. Die Mehrheit der Abgeordneten setzte sich damit über die massive Kritik von Datenschützern, Bürgerrechtlern, Verlegern und Wirtschaft hinweg. Sie hatten die jetzt beschlossene Richtlinie als massiven Eingriff in die Grundrechte, Gefahr für die Pressefreiheit und als verfassungswidrig kritisiert. Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung für das vorgebliche Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen, wirkungslos. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, kommentierte, mit dem Beschluss des EU-Parlaments werde aus "unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft". Es sei zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Richtlinie stoppen. Die Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) kommentierte, ab heute würden alle EU-Bürger "verfolgt und überwacht wie gewöhnliche Kriminelle".

378 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen. Einen Antrag der Grünen, den Richtlinien-Entwurf komplett zurückzuweisen, lehnte eine Mehrheit von 428 Abgeordneten ab. Auch ein Antrag aus den Reihen der Konservativen, der Staats müsse die Kosten für die Überwachung übernehmen, fand keine Mehrheit. Der von Sozialdemokraten und Konservativen ausgehandelte Text machte auch einen Beschluss des Innenausschusses hinfällig, nach dem die Speicherdauer auf ein Jahr begrenzt werden sollte.

Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile möglich

Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten allen Internet- und Telefonfirmen vorschreiben zu speichern, wer wann mit wem kommuniziert hat. Die Speicherung erfolgt unabhängig davon, ob jemand verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben oder auch nur begehen zu wollen. Mobilfunk-Anbieter müssen dabei beispielsweise auch mitteilen, an welchem Ort das Gespräch stattgefunden hat. Internet-Anbieter müssen unter anderem speichern, welche IP-Adresse - unter der ein Computer im Internet auffindbar ist - sie wann wem wie lange zugeteilt haben.

Durch die Speicherung der Verbindungsdaten seien umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile möglich, warnten Datenschützer. So lässt sich beispielsweise auf Alkoholprobleme schließen, wenn ein Nutzer auf Seiten einer Alkoholiker-Selbsthilfegruppe zugreift. Über die Standortdaten von Mobilfunknetzen lässt sich teilweise auf wenige Meter genau der Aufenthaltsort des Handy-Besitzers ermitteln.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte, der Kompromiss habe einige der ursprünglichen Vorgaben teilweise entschärft. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung blieben wegen der erheblichen Eingriffe in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger dennoch bestehen.

Bundesdatenschutzbeauftragter: Spielräume nutzen

Schaar forderte, bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zu berücksichtigen, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft darstelle. Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssten im Sinne der Grundrechte ausgeschöpft werden. Der Datenschutzbeauftragte forderte, die Speicherdauer auf sechs Monate zu beschränken. Über diesen Zeitraum dürfen bereits heute Abrechnungsdaten gespeichert werden, wenn der Nutzer dem nicht widersprochen hat.

Schaar forderte auch, die Herausgabe der Daten dürfe nur im Fall von schweren Straftaten möglich sein. Diese müssten ausdrücklich genannt und auf die Bereiche Terrorismus und Organisierte Kriminalität beschränkt werden. "Es darf nicht sein, dass auf diese Daten auch für die Verfolgung von Bagatelldelikten zurückgegriffen wird", kritisierte Schaar Ideen, die Daten auch zur Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern einzusetzen. Auch die speichernden Unternehmen oder der Staat sollten die Daten nicht für andere Zwecke nutzen dürfen, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Zudem sei es nötig zu überprüfen, ob und in welchem Maße die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zur erfolgreichen Verfolgung von Straftaten beigetragen habe.

Landesdatenschutzbeauftragter: "Bekämpfung der freien Kommunikation"

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Thilo Weichert kritisierte, das Parlament habe einen richtungsweisenden Beschluss gefällt, mit dem aus unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft werde.

Im Vorfeld der Parlamentsentscheidung hätten Kritiker bei der Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten Vergleiche mit Hitler und Stalin angestellt, sagte Weichert. Dies treffe nicht zu: Hitlers und Stalins Machtausübung habe vor allem auf staatlicher Gewalt basiert. "Die neue europäische Überwachung zielt ausschließlich auf die Köpfe der Menschen", beschreibt Weichert den Unterschied: "Jede und jeder soll und muss wissen, dass jeder Kontakt per Telefon, Fax, Mobilfunk, SMS oder Email, jede Nutzung des Internet langfristig gespeichert wird." Die Polizei werde hierauf Zugriff haben. "Leugnen hilft nichts", warnt Weichert. "Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation. Menschen werden aus Angst vor diese Überwachung ihre Kommunikation beschränken." Weichert sagte, das Telekommunikationsgeheimnis werde "zur polizeilich disponiblen Masse" reduziert.

"Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen"

"Ich befürchte, die Parlamentarier wussten nicht, was sie hier anrichten", kritisierte Weichert das Parlament. Das Gesetzgebungsverfahren war mit nur drei Monaten Dauer eines der kürzesten in der Geschichte. "Kurzsichtige Sachzwänge haben einen 'Kompromiss' zustande gebracht, der eine Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen darstellt", sagte Weichert.

Er forderte - wie sein Bundes-Kollege Schaar - zu prüfen, welche Spielräume noch den nationalen Parlamenten und Verfassungsgerichten bleiben. Gehofft werden müsse, dass der Europäische Gerichtshof - wie in Deutschland das Bundesverfassungsgericht - seine Funktion als Wahrer der Freiheitsrechte erkenne. "Die einzige demokratische Lösung der aktuell ausweglos erscheinenden Situation ist eine öffentliche Debatte, die dem EU-Parlament die Tragweite seiner Entscheidung klar macht und dieses dazu bringt, seine Entscheidung rückgängig zu machen", forderte Weichert die Abgeordneten zum Umdenken auf.

FFII: Technik nicht verstanden, Überwachung wirklungslos

Die Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) verwies darauf, dass allein aus technischen Gründen auch die vollständige Überwachung aller EU-Bürger gegen Kriminelle und Terroristen wenig ausrichten kann. Das stark expandierende Telefonieren über das Internet beispielsweise macht es unmöglich, Verbindungsdaten aufzuzeichnen, ohne den Inhalt der gesamten Kommunikation genauestens zu analysieren. Denn solche Verbindungen müssen nicht über zentrale Server hergestellt werden, die die Daten aufzeichnen könnten. Doch auch die vollständige genaue Untersuchung aller über das Netz übertragenen Daten könne nicht weiterhelfen, wenn die Nutzer Verschlüsselungssysteme verwendeten, sagte Jonas Maebe von der FFII.

FFII: Vorsicht auch vor Softwarepatent-Richtlinie

Hartmut Pilch, ebenfalls FFII, warnte zudem vor weiteren europäischen Richtlinien-Projekten. So könne die geplante Richtlinie über Software-Patente jeden Bürger in einen Kriminellen verwandeln.

Die beiden Richtlinien haben durchaus einige Gemeinsamkeiten: Sowohl bei der jetzt beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, als auch bei der Softwarepatent-Richtlinie hatte sich der Deutsche Bundestag klar gegen die EU-Pläne gestellt. Als sie in ihrem Heimatland am Gesetzgeber scheiterten, machten die zuständigen rot-grünen Minister Druck in Brüssel, die von ihnen gewünschten Regelungen über europäische Richtlinien doch noch durchzusetzen.