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BGH bestätigt Verurteilung von NPD-Politiker wegen Volksverhetzung

Errichtung von Gotteshäusern

Die Verurteilung des NPD-Politikers Claus Cremer wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die vom Landgericht Bochum verhängte einjährige Bewährungsstrafe gegen den stellvertretenden Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Die Bochumer Richter sahen es im Februar als erwiesen an, dass der 26-Jährige bei einer NPD-Kundgebung im Juni 2004 gegen die jüdische Bevölkerung gehetzt hatte. Ihr müsse die Errichtung von Gotteshäusern generell untersagt werden, hatte er gefordert. Bei der NPD-Veranstaltung wurde die Verwendung von Steuergeldern für den Bau einer neuen Synagoge in Bochum kritisiert. Die Äußerungen Cremers waren auf einem Video festgehalten worden.

Der NPD-Politiker hatte die Äußerungen zugegeben, sie jedoch mit dem Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung gerechtfertigt.

Der 4. Strafsenat des BGH verwarf nun die Revision Cremers, der einen Freispruch erreichen wollte. Cremer habe bei einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an Nazi-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Strafzumessung richtete, verwarf der BGH ebenfalls. (AZ: 4 StR 283/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005)