BGH bestätigt Verurteilung von NPD-Politiker wegen Volksverhetzung
Errichtung von Gotteshäusern
Der NPD-Politiker hatte die Äußerungen zugegeben, sie jedoch mit dem Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung gerechtfertigt.
Der 4. Strafsenat des BGH verwarf nun die Revision Cremers, der einen Freispruch erreichen wollte. Cremer habe bei einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an Nazi-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Strafzumessung richtete, verwarf der BGH ebenfalls. (AZ: 4 StR 283/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005)