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Keine Vorgaben, keine Schulung

Psychologen halten Einbürgerungs-Fragebogen für "dilettantisch"


11. Januar 2006

[ngo/ddp] Der sogenannte Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbewerber in Baden-Württemberg erfährt nicht nur von politischer und juristischer Seite Kritik, sondern auch von fachlicher: Der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) forderte die Landesregierung am Mittwoch auf, die neue Befragungspraxis einzustellen. Die Aktion sei "dilettantisch" und "völlig ungeeignet", Verfassungsfeinde und potenzielle Terroristen zu ermitteln oder die Integrationsbereitschaft von Menschen festzustellen.

Dem Verband zufolge fehlen für eine Überprüfung der Verfassungstreue jegliche methodische Voraussetzungen wie etwa einheitliche Vorgaben für die Einleitung der Gespräche. Auch gebe es keine Schulung der Fragesteller. Nach wissenschaftlichem Maßstab sei die Konzeption "weitgehend unprofessionell". Das Vorgehen werde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass gebildete Bewerber die gewünschten Antworten geben, während bei Menschen mit niedrigem Bildungsstand das Risiko hoch sei, als unzureichend verfassungstreu eingestuft zu werden.

Nach einem Erlass des Innenministeriums müssen in Baden-Württemberg Einbürgerungsbewerber seit dem 1. Januar Fragen zu ihrer Gesinnung beantworten, wenn Zweifel an ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen. Betroffen sind insbesondere Muslime, da sie die Mehrheit der Bewerber ausmachen und bei ihnen am ehesten ein Wertekonflikt vermutet wird.

Ein Ministeriumssprecher sagte am Mittwoch auf ddp-Anfrage, ob es sich um einen Zweifelsfall handle oder nicht, liege im Ermessen der zuständigen Sachbearbeiter in den Einbürgerungsbehörden. Dies sei "natürlich subjektiv", räumte er ein. Das Ministerium habe aber "volles Vertrauen" in die Beamten. Vorgaben für die Einschätzung der jeweiligen Einzelfälle gebe es nicht.

Organisationen wie der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat für die Bundesrepublik und der Zentralrat der Juden in Deutschland hatten die Regelung scharf kritisiert und teilweise Klagen angekündigt. Mehrere Verfassungsrechtler sprachen solchen Klagen gute Erfolgsaussichten zu.

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