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Datenschutz

"Gravierende Mängel" bei Telefonbefragung Arbeitsloser kritisiert


18. Januar 2006

[ngo] Arbeitslosen-Initiativen haben die begonnene telefonische Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) scharf kritisiert. Das Verfahren verstoße immer noch gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und sei illegal, so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sagte gegenüber ngo-online, das in der letzten Woche vorgelegte Muster-Informationsschreiben weise "noch gravierende Mängel auf", so Sprecherin Ira von Wahl. Die Datenschützer forderten insbesondere, ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinzuweisen und sicherzustellen, dass Arbeitslose und Anrufer sich gegenseitig sicher identifizieren können.

Die angeschriebenen Erwerbslosen sollten sich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr bereithalten, um mit Mitarbeitern der "Service-Centers Kundenbetreuung SGB II" der Bundesagentur für Arbeit am Telefon ihre "Kundendaten" zu besprechen, zitiert die Arbeitslosen-Initiative aus Schreiben, die die Arbeitslosen erhalten haben. Im vergangenen Sommer hatte die Arbeitsagentur bereits einmal eine Telefon-Aktion gestartet, die Betroffenen aber vorher gar nicht informiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte daraufhin schwere Kritik an der Arbeitsagentur geäußert.

Bei dem neuen Anlauf sei jetzt aber "sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet ist", versicherte die Agentur. Jeder "Kunde" werde vorab schriftlich über den neuen Service informiert und aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den Service-Centern seien zur Arbeitsagentur abgeordnete Beamte und damit dem Datenschutz voll verpflichtet. Die Arbeitslosen würden zu Beginn des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens durch den Service-Center-Mitarbeiter "nochmals über den Inhalt des Gesprächs aufgeklärt".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte verlangte, die Arbeitsagentur müsse die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung nennen und ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Telefonbefragung und auf die möglichen Alternativen hinweisen. Auch müsse die gegenseitige Authentifizierung zwischen dem anrufenden Mitarbeiter des Servivce-Centers und dem angerufenen Arbeitslosen sichergestellt sein. Zudem müsse der Betroffene wissen, dass etwaige Angaben unmittelbar vom Mitarbeiter des Servicecenters im Programm umgesetzt werden. Das Muster-Informationsschreiben, das die Arbeitsagentur dem Datenschutzbeauftragten Ende letzter Woche übersandte, "wies insoweit noch gravierende Mängel auf", erklärte Sprecherin von Wahl. Ihre Behörde habe dies gegenüber der Arbeitsagentur bereits moniert.

Der Ansicht, mit dem Schreiben sei der Informationspflicht Genüge getan, widerspricht auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. So sei der Zeitraum, in dem die Angeschriebenen mit Anrufen zu rechnen hätten, unbefristet und unbestimmt, kritisierte Frank Jäger, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft: "Im Grunde kann die Abfrage nach Erhalt des Schreibens auf die Zeit des gesamten Leistungsbezuges ausgedehnt werden." Der Hinweis auf die "telefonische Betreuung" könne somit irgendwann in das Kleingedruckte des ALG-II-Antragsformulares wandern und würde von Betroffenen dann kaum wahrgenommen, befürchtet die Arbeitsgemeinschaft. Die Organisation kritisierte, dass die Arbeitsagentur nehme ihre Ankündigungen zum Datenschutz - etwa die Behebung von Mängeln bei den Antragsformularen - "bislang selbst nicht ernst". Generell lasse die Behördenpraxis gegenüber ALG-II-Beziehern "jegliche Sensibilität beim Daten- und Persönlichkeitsschutz vermissen".

Die Betroffenenorganisationen setzen darauf, dass das "Serviceangebot" der Arbeitsagentur von den kommunalen Trägern des Arbeitslosengeldes II nicht in Anspruch genommen und in Folge wieder eingestellt wird. "Die Entscheidung zur Telefonabfrage treffen die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen", gibt Arbeitsloseniniativen-Geschäftsführer Jäger zu bedenken. Dieses Thema müsse unbedingt von Initiativen, Gruppen und Parteien aufgegriffen werden, die sich kommunalpolitisch für eine Verbesserung der Situation von Erwerbslosen einsetzen.

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosenund Sozialhilfeinitiativen

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