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Umweltschützer sehen neues Gentechnikgesetz in Widerspruch zur EU-Richtlinie

Buchstabengetreue Umsetzung gefordert

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) befürchtet, dass die Öffentlichkeit über "schädliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf Mensch und Umwelt" sowie über "illegale Praktiken der Gentechnikindustrie" künftig nichts mehr erfährt. Das sehe der am Donnerstag im Bundestag vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor. Der Gesetzentwurf enthalte zur Freigabe entsprechender Informationen so viele Ausschlussregeln, dass Gentechnikskandale künftig nicht mehr an das Licht der Öffentlichkeit dringen würden, meint der Umweltverband. Agrarminister Horst Seehofer habe mehrfach die buchstabengetreue Umsetzung des EU-Gentechnikrechts angekündigt. Das von ihm vorgelegte "Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" steht nach Auffassung des BUND jedoch in offenem Widerspruch zu den Vorgaben der europäischen Freisetzungsrichtlinie.

Die EU-Richtlinie legt fest, dass bei illegal in Umlauf gebrachten gentechnisch veränderten Organismen oder bei einer Gefährdung von Mensch und Umwelt die Öffentlichkeit unterrichtet werden muss.

Nach Auffassung des Umweltverbandes schränkt der deutsche Gesetzesentwurf dieses Informationsrecht auf vielfältige Weise unzulässig ein: Wenn es um angeblich schützenswerte Personendaten, die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden, laufende Gerichtsverfahren, den Schutz des geistigen Eigentums oder vermeintliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Damit werde der Geheimniskrämerei von Staat und Behörden "Tür und Tor geöffnet".

"Mit dem deutschen Gesetz muss sich kein Gentechnik-Unternehmen davor fürchten, öffentlich mit den negativen Folgen seiner Produkte oder seiner möglicherweise illegalen Praktiken konfrontiert zu werden", meint Heike Moldenhauer vom BUND. Das Gesetz schütze die Gentechnik-Industrie vor der Öffentlichkeit, nicht aber die Öffentlichkeit vor den Auswirkungen der Agro-Gentechnik.

Der Umweltverband fordert, dass Agrarminister Seehofer die buchstabengetreue Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie garantieren müsse. Wenn das nicht geschehe, müssten die Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ablehnen.