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Folgen unbekannt

Politiker wollen weitere 150 Gesetze und Verordnungen streichen


16. Februar 2006

[ngo] Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Erste "Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz" verabschiedet. Damit werden - nach den "Rechtsbereinigungsgesetzen" in den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - "weitere 150 Gesetze und Rechtsverordnungen gestrichen", teilte das Bundesjustizministerium mit. Aufgehoben würden solche Rechtsvorschriften, die ihren Anwendungsbereich verloren hätten oder deren Bezug zu anderen Vorschriften sich heute "nur noch mit Mühe herstellen" lasse. "Überflüssiges Recht" habe sich vor allem in Vorschriften gezeigt, die noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik fortgälten, und in veraltetem Übergangsrecht, wozu auch weite Teile des einigungsbedingten Rechts zählten. Angesichts der Flut von 150 Rechtsvorschriften, die auf einen Streich gestrichen werden sollen, kann von Medien und Öffentlichkeit in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Folgen sich dadurch möglicherweise ergeben.

An der Rechtsbereinigung nehmen den Angaben zufolge alle Ressorts teil. "Sie durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen überflüssige Vorschriften ab und schaffen verständlichere und zeitgemäßere Normen", heißt es aus dem Justizministerium vertrauenserweckend. Bereits dadurch werde die Rechtsordnung "im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher", denn nicht nötige Vorschriften verstellten den Blick auf "das maßgebliche Recht" und erschwerten die Rechtsanwendung.

"Unnötige bürokratische Hemmnisse"

In einem zweiten Schritt werde der so reduzierte Normenbestand darauf hin untersucht, welche Möglichkeiten der "Vereinfachung und Entlastung" von "unnötigen bürokratischen Hemmnissen" es gebe.

Die "Rechtsbereinigung" sei mit dem heute beschlossenen Gesetz "keinesfalls abgeschlossen", sie sei vielmehr ständige Aufgabe und Teil "guter Gesetzgebung". Weitere Rechtsbereinigungsgesetze würden deshalb folgen und Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung präsentieren. Bereits jetzt habe "das Projekt Rechtsbereinigung" den größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten vierzig Jahren geleistet.

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