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Städtebund will an Einfamilienhäuser von Hartz IV-Empfängern ran

"Schonvermögen"

Die Kommunen haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre "Anstrengungen zur Kostenbegrenzung" bei "Hartz IV" deutlich zu verstärken. Die Ausgaben seien deshalb so "explodiert", weil der Gesetzgeber bei den Hartz IV-Reformen weit über das ursprüngliche Sozialhilferecht hinausgegangen sei, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Freien Presse". Die Kosten ließen sich nur wieder in den Griff bekommen, wenn der Staat zu dem - so Landsberg - alten Grundsatz zurückkehre, nur dem zu helfen, der selber nicht in der Lage dazu sei. Die so genannten Schonvermögen für die Langzeitarbeitslosen seien vielfach zu großzügig berechnet worden. So müsse ein Einfamilienhaus eines 25-Jährigen künftig berechnet werden, bevor er staatliche Leistungen erhalte.

Zugleich forderte Landsberg, dass Partner, die in einer Wohnung zusammenlebten, künftig beweisen müssten, dass es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handele. Inzwischen gebe es bereits 3,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften, für die die Kommunen Unterkunftskosten zu tragen hätten. Ursprünglich seien Bund und Länder von 2,8 Millionen ausgegangen. Die Kommunen hätten damals bereits mit 3,3 Millionen gerechnet. Landsberg sagte, dass die Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger im ersten Quartal 2006 um 25 Prozent höher gelegen hätten als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres.