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Unabhängigkeit

Arnim kritisiert Merz-Auftritt als RAG-Anwalt


12. April 2006

[ngo] Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die Tätigkeit des CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Unions-Fraktionschefs Friedrich Merz für die Ruhrkohle AG kritisiert. "Es hat mehr als ein Geschmäckle, wenn ein Abgeordneter zwei Herren dient", sagte Arnim dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Hier müsse schon der Anschein vermieden werden. Das neue Abgeordnetengesetz sehe vor, dass die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt der Arbeit eines Parlamentariers stehen soll. "Dass Herr Merz gegen diesen Passus vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, zeugt von großer Chuzpe", so Arnim.

Merz war am Montag voriger Woche in einer Sitzung der nordrhein-westfälischen CDU-Landesgruppe im Bundestag offiziell als RAG-Anwalt erschienen - und zwar als Begleiter des RAG-Vorstandsvorsitzenden und ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Werner Müller.

"Ein Abgeordneter wird auch für die Wahrung seiner Unabhängigkeit bezahlt", sagte Arnim. "Ob Herr Merz als RAG-Vertreter noch unabhängig ist, erscheint mir sehr fraglich."

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