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Änderung des Grundgesetzes

Verteidigungsminister Jung spricht über interessengeleitete Sicherheitspolitik


02. Mai 2006

[ngo] Nach Darstellung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) strebt Verteidigungsminister Jung (CDU) eine weitgehende Änderung des Grundgesetzes mit einer Neudefinition des Verteidigungsbegriffs an. Die Änderungen sollten über die in der Koalition bislang angestrebten Konsequenzen aus dem Karlsruher Luftsicherheits-Urteil hinausgehen. Jung wolle in den Verteidigungsbegriff die Auslandseinsätze im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen ebenso einbeziehen wie terroristische Bedrohungen größeren Ausmaßes im Inland. Jung sprach sich für eine nicht nur werte-, sondern auch von wirtschaftlichen Interessen geleitete Sicherheitspolitik aus.

"Unsere derzeitige Hauptaufgabe der Krisen- und Konfliktbewältigung oder der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sind im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Da müssen wir über eine Verfassungsänderung sprechen", sagte Jung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnächst werde die Bundeswehr der geplante Auslandseinsatz in der Demokratischen Republik Kongo beschäftigen.

Die Debatte darüber soll nach seinen Vorstellungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines "Weißbuchs" der Bundesregierung zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt werden. Der Entwurf des Weißbuchs solle in den nächsten Tagen den mit der Thematik betroffenen Ressorts zur Abstimmung zugehen. Jung äußerte die Hoffnung, daß die Regierung es noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet.

Jung sprach sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen für eine nicht nur werte-, sondern auch interessengeleitete Sicherheitspolitik aus. Dazu gehörten auch wirtschaftliche Interessen wie Ressourcensicherung oder die Sicherung von Energielieferungen. "Wir müssen uns auf solche Fragestellungen vorbereiten. Wir diskutieren auch in der Nato: Müssen gegebenenfalls Seewege vor Terrorismus gesichert werden?" Jung verwies darauf, daß 80 Prozent des Welthandels über den Seeweg abgewickelt würden. Dabei gab er zu erkennen, dass er auch mit scharfen Gegenreaktionen rechnet: "Ich weiß, dass da Kontroversen auf uns zukommen."

Zur ausdrücklichen Aufnahme der Aufgabe "Auslandseinsätze" in das Grundgesetz sagte Jung, wenn die Bundeswehr in europäischen Einsätzen in Bosnien-Herzegowina sei oder vielleicht bald im Kongo, könne man dazu "verfassungskonform den Begriff der Verteidigung auslegen und weiter definieren". Er neige aber dazu, auch eine Grundgesetzänderung anzustreben.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hatte bereits am 5. Februar 2006 auf der Münchner Sicherheitskonferenz vor den versammelten Militärs und Politikern unter anderem über die "Energie-Außenpolitik" der deutschen Bundesregierung gesprochen. "Die Endlichkeit fossiler Energieressourcen lässt befürchten, dass Probleme im Zugang zu erschwinglicher Energie immer häufiger auch Quelle von Auseinandersetzungen werden", so Steinmeier. "Für mich ist deshalb klar: Globale Sicherheit im 21. Jahrhundert wird untrennbar auch mit Energiesicherheit verbunden sein", so der Außenminister. "Und die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, das verstehen Sie, muss sich dieser strategischen Herausforderung stellen. Wir sind ein rohstoffarmes Land."

Auch Bundespräsident Horst Köhler sprach unlängst davon, dass auch wir "mit vitaler Aufmerksamkeit unsere Energie- und Rohstoffversorgung sichern" müssten. Bundeswehr-Soldaten sind derzeit vor allem in solchen Ländern im Einsatz, in denen Erdöl, Erdgas und andere Rohstoffe gefördert werden.

Die aktuellen Äußerungen knüpfen an die am 26. November 1992 erlassenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" für die Bundeswehr von Bundesverteidigungsminister Volker Rühe an. Diese - später modifizierten - Richtlinien stellten für die Bundeswehr eine offizielle Wende dar von einer reinen Verteidigungsarmee hin zu Kriegseinsätzen im Ausland mit sogenannten "Krisenreaktionskräften". Einer der Ausgangspunkte dieser Richtlinien war die Wahrung und Durchsetzung der "legitimen nationalen Interessen" Deutschlands. Hierzu zählte zum Beispiel die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt". Und: "Einflußnahme auf die internationalen Institutionen und Prozesse im Sinne unserer Interessen und gegründet auf unsere Wirtschaftskraft". An anderer Stelle hieß es: "Deutschland ist aufgrund seiner internationalen Verflechtungen und globalen Interessen vom gesamten Risikospektrum betroffen. Wir müssen daher in der Lage sein, auf entstehende Krisen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme einwirken zu können".

Auch unter der rot-grünen Bundesregierung wurde die Rohstoffsicherung offen thematisiert. In einem Vortrag vor der Heidelberger Universität definierte der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping am 27. November 2001 sieben sicherheitspolitische Ziele Deutschlands. Scharping sprach offen über die Möglichkeit von Rohstoffkriegen im Kaspischen Raum: "Ein Beispiel hierfür wäre der Kaspische Raum – das Dreieck zwischen Zentralasien, dem Kaukasus und dem Mittleren Osten – der als Folge eine Reihe destabilisierender Faktoren wie religiöser Fundamentalismus, Terrorismus, Drogen oder die strittige Nutzung und Verteilung der strategischen Ressourcen Öl und Gas leicht zur Krisenregion der nächsten Jahrzehnte werden kann."

[Druckversion]                [Leserbriefe lesen]

 

Wir dokumentieren

Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992

Bundesausschuss Friedensratschlag: "Endgültiger Abschied von der Landesverteidigung"

Rudolf Scharping: Die sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands

 

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